CDU, SPD und AfD ebnen Abschiebeknast den Weg – LINKE konsequent gegen Inhaftierung Unschuldiger!

Am 27. Juni 2018 wurde im Sächsischen Landtag final über den Vollzug von Abschiebehaft in Sachsen diskutiert. Meine Fraktion hat nicht nur dagegen argumentiert und gestimmt, sondern ihre grundsätzliche Ablehnung dieses gravierenden Eingriffs in die Grundrechte der Betroffenen auch mit einer Aktion im Plenarsaal unterstrichen. Hier gibt es das Video zur Aktion und auch meine Rede zum Nachlesen:

Flucht ist kein Verbrechen!

Die Mehrheit im #saxlt hat vor wenigen Minuten den Weg für die #Abschiebehaft freigemacht. #CDU und #SPD stecken selbst #Familien mit Kindern in den #Knast, obwohl die keine #Straftaten begangen haben. Das lehnen wir ab – und haben im Plenum dagegen protestiert. #Flucht ist kein Verbrechen! bit.ly/2yMK9iZ

Gepostet von Linksfraktion Sachsen am Mittwoch, 27. Juni 2018

Anrede

Wenn wir heute erneut über Abschiebehaft diskutieren, denke ich an die Menschen, um die es im Kern geht und ich appelliere an dieser Stelle genau daran: An das Bewusstsein, dass wir hier nicht über trockene Buchstabenkonglomerate sprechen, sondern über Menschen. Menschen, die nichts getan haben außer in der reichen Bundesrepublik um Schutz zu suchen, Menschen, die hierher gekommen sind um ein neues Leben zu beginnen, Menschen, die sich – ja über bestehende Regeln hinweggesetzt haben und trotz Dublin Verordnung ihren Weg und ihr Ziel gesucht haben, Menschen, die sich Abschiebungen entziehen, weil sie den Weg zurück in ihre krisengeschüttelten Herkunftsländer nicht gehen wollen.

Und ja: Solange es für die Mehrheit der Geflüchteten keine legalen Einreisewege gibt, wenn Seenotrettungsschiffe abgewiesen werden und wenn sich die Chancen auf Asylgewährung durch permanente Gesetzesverschärfungen immer weiter minimieren, sind Rechtsbrüche vorprogammiert. Sie sind quasi eine Form der Überlebensstrategie der Betroffenen.

Im vergangenen Jahr hat die Mehrheit in diesem Haus das Gesetz zum Vollzug des Ausreisegewahrsams auf den Weg gebracht. Darauf setzt der hier vorliegende Gesetzesentwurf auf und regelt die Abschiebungshaft und konkret deren Vollzug.

Wir sagen an dieser Stelle klar: Dieses Vorhaben ist ein großer politischer Fehler. Es bestärkt den dumpfen, rassistischen Mob auf der Straße und ermutigt nicht zuletzt die Ausländerbehörden im Freistaat von diesem menschenfeindlichen Instrument stärker Gebrauch zu machen. Denn wir wissen: Seitdem auch Sachsen sich durch Gerichtsurteile der EU-Norm zum korrekten Vollzug der Abschiebhaft gebeugt hat, ist die Zahl der Menschen, die in Haft genommen wurden, rapide zurückgegangen. Wurden im Jahr im Jahr 2013 noch 203 Menschen zum Zwecke des Vollzugs der Abschiebungshaft inhaftiert, so waren es in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt nur noch 12 Menschen und im Jahr 2017 nur 17 Menschen.

Wir als LINKE lehnen Haft als Mittel zur Durchsetzung eines Verwaltungsaktes ab. Der Entzug der Freiheit ist eines der schwersten Grundrechtseingriffe. Haft zur Sicherung einer Abschiebung ist nichts anderes als unverhältnismäßig. Nicht zuletzt verstehen die Menschen diesen Unterschied nicht. Wie Herr Sadiq der 2014 in Dresden inhaftiert war:

„Ich bin den ganzen Weg für meine Frau und meine Kinder gegangen – und dann empfängt uns die deutsche Polizei mit innerer Ablehnung und mit Hass, dessen Grund ich nicht kenne. Als ob ein geflüchteter Mensch ein Verbrecher wäre, den sie gefunden haben, um ihm Handschellen anzulegen – in Anwesenheit meiner Kinder.“

Wir wissen, dass Freiheitsentzug Menschen krank macht. 90 % der Befragten einer Studie des Jesuitenflüchtlingsdienstes gaben an, an psychischen Belastungen zu leiden. Dazu Herr Rafiq, ebenfalls in Dresden in Abschiebungshaft: „Die Trennung von meiner Familie im Gefängnis machte mich gleichgültig. Ich sah keinen Grund mehr, meine Medikamente gegen Diabetes zunehmen.“

Und nicht nur das: Laut Angaben der Antirassistischen Initiative Berlin gab es in den vergangenen 25 Jahren 79 Suizide und 743 Selbstverletzungen von Flüchtlingen in Gefangenschaft, vor allem in Abschiebehaft. Erst kürzlich hat sich in Büren, wo auch der Freistaat Abschiebehaft vollziehen lässt, ein 41-jähriger Mann selbst getötet. Er war psychisch labil, laut Facharzt nicht reisefähig, ein Amtsarzt korrigierte die Diagnose. Seine wortwörtlich letzte Station war die Abschiebehaft.

Wir wissen auch, dass in der Vergangenheit zwischen 85 -90 % der Haftbeschlüsse von Amtsgerichten, die beim Bundesgerichtshof zur Überprüfung vorlagen, fehlerhaft waren, u.a., weil sie rechtsstaatliche Garantien der Betroffenen verletzten. Und dies bei einem so sensiblen Thema wie dem Freiheitsentzug, wohlgemerkt ohne Straftat. Der Rechtsanwalt Peter Fahlbuch sagt dazu: „Jeder Zweite sitzt zu Unrecht in Abschiebungshaft. Beträfe das deutsche Eierdiebe, würden die Verantwortlichen das politisch nicht überleben. Aber diese Gefangenen in Abschiebungshaft haben überhaupt keine Lobby.“

Aus diesen grundsätzlichen Erwägungen heraus verwehren wir uns auch einer gestaltenden Einflussnahme auf die Vollzugsgestaltung. Wir verwehren uns grundsätzlich diesem inhumanen Unfug! Der allerdings auch noch schlecht umgesetzt ist. Deswegen will ich an dieser Stelle auf zentrale Kritikpunkte des vorliegenden Gesetzesentwurfs hinweisen, die auch in der Anhörung im März von einer großen Zahl der Sachverständigen moniert wurden. Zwar hat die Koalition hier und da versucht, Kritiken aufzunehmen, wirkliche Verbesserungen stellen sich allerdings nicht ein.

Da wäre zuerst der geplante gemeinsame Vollzug von Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft in der Hamburger Straße: Der Deutsche Anwaltsvererein meint, das ist unzulässig. Denn Ausreisgewahrsam muss nach Wortlaut seiner gesetzlichen Grundlage im Transitbereich eines Flughafens oder in einer Unterkunft erfolgen und eben nicht aus einem Gefängnis. Da nutzen auch die implementierten Klarstellungen zur freiwilligen Ausreise nichts.

Zweitens wird dem Grundsatz, nach dem Abschiebehaft vollzogen werden soll, nämlich normales Leben minus Freiheit, weiterhin nicht Rechnung getragen. Die Bewegungsfreiheit in der Einrichtung und in den Außenbereichen wird trotz Änderungen weiter über Gebühr reglementiert. Dass aus dem Passus mindestens 1 Stunde im Freien in § 7 nun die eine Stunde zur Untergrenze wird, ist fadenscheinig. Zudem dürfen nicht die baulichen Gegebenheiten des Knastes über Bewegungsfreiheit entscheiden, sondern der Knast muss so gebaut werden, dass maximale Bewegungsfreiheit ermöglicht wird. Weiterhin bleiben die Besuchszeiten ohne ersichtlichen Grund erheblich beschränkt.

Ebenso wie der Zugang zu Informationen eingeschränkt bleibt. Wie im Strafvollzug ist W-Lan nicht vorgesehen. Zwar sollen auf Anregungen aus der Anhörung nun Mobilfunkendgeräte ohne Kamerafunktion zugelassen werden, dass die Inhaftierten diese selbst erwerben müssen, ist wohl angesichts deren Einkommenssituation ein Hohn und kann definitiv zu Konflikten zwischen den Betroffenen führen.

Unverändert geblieben ist trotz der Kritiken der Sachverständigen des Sächsischen Flüchtlingsrates Jörg Eichler, des DAV und des Rechtsanwalts Volker Gerloff die Beschränkung der Gesundheitsversorgung auf die Schmerz- und Akutbehandlungen nach § 4 AsylBlG. Dies genügt dem Grundrecht auf eine menschenwürdige Gesundheitsversorgung nicht, weiterhin wird die freie Arztwahl eingeschränkt und nicht zuletzt soll die Inanspruchnahme therapeutischer Hilfe auf eigene Kosten erfolgen. Dazu kommt außerdem, dass die Koalition die gesundheitliche Versorgung nun mit der Einfügung des Passus „bei Bedarf“ scheinbar einschränken will.

Kommen wir zum sensiblen Thema der Schutzbedürftigen, inklusive der minderjährigen. Das Minimum wäre ja gewesen, diese vulnerablen Gruppen ganz aus der Abschiebungshaft auszunehmen. Dass es nun ein Screening auf Schutzbedürftigkeit bei der Aufnahme in den Knast geben soll, versteht sich eigentlich von selbst. Hier wäre allerdings in § 3 die Definition der Schutzbedürftigen nach Artikel 21 Aufnahme-RL nowendig, die ja weit über die Gruppe der minderjährigen hinausgeht. Für uns gilt auch hier: Wer schutzbedürftig ist, darf nicht inhaftiert werden.

Also positiv erachten wir die Veränderung bei den nunmehr unbeaufsichtigten Besuchsmöglichkeiten durch NGO und dem verbesserten Zugang zum Recht für die Inhaftierten. Selbst der Vertreter des BMI hatte dies ja in der Anhörung empfohlen. Wir empfehlen hinsichtlich der Rechtsberatung der Empfehlung des DAV zu folgen und proaktiv eine regelmäßige anwaltliche Beratung im Knast und auf Kosten des Freistaates anzubieten. Dies gebietet schon die erwähnte hohe Zahl an rechtswidrigen Haftanordnungen.

Als schwierig und das Trennungsgebot zwischen Strafvollzug und Abschiebehaft missachtend klassifizieren wir die weiterhin im gesamten Gesetzesentwurf enthaltenen Eingriffe in Grundrechte. Etwa in das Post- und Fernmeldegeheimnis, sowie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die geplanten umfassenden Überwachungsmaßnahmen sind auch aus Sicht mehrere Experten nicht hinreichend begründet, weil sie auch nicht begründbar sind. Denn die inhaftierten Geflüchteten sind eben keine StraftäterInnen.

Last but not least kommt zum Ende hin noch ein großer Hammer: Mit dem Änderungsantrag im Innenausschuss hat die Koalition den vorgesehenen Beirat erheblich beschnitten. Trotz der veränderten Besetzung des Beirates bleiben staatliche bzw. Regierungsakteure in der Überzahl. Was schwerer wiegt ist die Beschneidung der Möglichkeiten der Beiratsmitglieder. Deren autonomem Agieren wird mit der neuen Formulierung in § 40 der Boden unter den Füssen weggezogen. Damit fallen die Kompetenzen der Beiratsmitglieder hinter die Rechte und Möglichkeiten der Mitglieder von JVA-Beiräten zurück. Die Zielrichtung ist klar: Kritik mundtot machen, um diese mit einer gesicherten Mehrheit im Beirat wegzustimmen. Das zeigt wohl nur, wie viel Angst der größere Teil der Regierungskoalition vor diesem zahnlosen Gremium hat.

Sehr geehrte Damen und Herren, zum Schluss noch einmal Grundsätzliches. Abschiebungshaft ist kein neues Instrument. 2008 wurde sie in der EU-Rückführungsrichtlinie normiert. Diese Richtlinie wurde von lateinamerikanischen Staatschefs damals zu Recht als „Richtlinie der Schande“ bezeichnet.

Die EU-Rückführungsrichtlinie, ich weise zum wiederholten Mal darauf hin, legt zwar die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für den Vollzug der Abschiebungshaft fest, sie zwingt die Mitgliedsstaaten jedoch nicht, dieses Instrument auch wirklich anzuwenden. Der einzig sinnvolle politische Schritt wäre es, die §§ 62 ff Aufenthaltsgesetz einfach abzuschaffen und auf das Instrument der Abschiebungshaft einfach zu verzichten! Und an die SPD gerichtet wiederhole ich ebenfalls, was ich bereits im vergangenen Jahr an dieser Stelle sagte: Dass sie der Wiedererrichtung eines Abschiebeknastes in Sachsen auf den Weg verhelfen werden, ist besonders bitter. Vor wenigen Jahren waren es SPD-regierte oder mitregierte Bundesländer wie Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Baden-Württemberg, die die Abschiebehaft gänzlich abschaffen wollten.

In diesem Sinne: Versagen sie diesem Gesetzesentwurf der Schande ihre Zustimmung.

Danke sehr.

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