Bereits knapp 4.000 Anträge auf Chancenaufenthalt in Sachsen – Bearbeitungsstau auflösen

Zum 1. Januar 2023 trat das Chancenaufenthaltsrecht in Kraft. Es ermöglicht langjährig Geduldeten eine Aufenthaltsperspektive. Laut dem Innenministerium haben etwa 5.000 bis 7.000 Menschen in Sachsen Anspruch auf eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate. In diesem Zeitraum können sie nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für eine dauerhafte Bleibeberechtigung erfüllen. Ich habe bei der Staatsregierung eine Bilanz zum Chancenaufenthalt für das erste Halbjahr 2023 erfragt (Drucksache 7/13830) und erkläre:

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„Die Staatsregierung verzeichnete im ersten Halbjahr 3.814 Anträge auf Chancenaufenthalt, wobei der Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge keine Angaben gemacht hat. Die Stadt Leipzig weist mit Abstand die meisten Anträge auf, doppelt so viele wie in manchen Landkreisen. Zum 30. Juni 2023 waren 85 Prozent der Anträge, über die bereits entschieden worden war, bewilligt. Allerdings befinden sich noch zu viele Anträge in Bearbeitung: Lediglich 37,8 Prozent wurden bereits beschieden. Nur die Landkreise Meißen und Bautzen hatten zur Jahreshälfte schon mehr als die Hälfte der Anträge bearbeitet. Der Bearbeitungsstau muss aufgelöst werden – dazu müssen die Ausländerbehörden personell besser ausgestattet werden. Die Inanspruchnahme des Chancen-Aufenthaltsrechtes darf sich nicht verzögern. Schutzsuchende müssen Gewissheit bekommen, statt vertröstet zu werden. Es muss Schluss damit sein, dass gut integrierte Menschen rausgeworfen werden!

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Als Linksfraktion haben wir den Chancenaufenthalt stets befürwortet. Die Zahlen zur Umsetzung in Sachsen müssen auch Innenminister Schuster eines Besseren belehren, der noch vor wenigen Monaten gegen die Reform polemisierte. Die Vernunft gebietet es, Menschen einen sicheren Aufenthalt zu gewähren, die seit vielen Jahren in Sachsen leben.“

PM 6. September 2023

 

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