Auszahlung alter Sätze beim Asylbewerberleistungsgesetz ist rechtswidrig

Am 18.7.2012 hat das Bundesverfassungsgericht den Klagen zweier Flüchtlinge stattgegeben und entschieden, dass die Höhe der im Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehenen Grundleistungen gegen das Grundgesetz verstößt.

Sie widerspricht der Maßgabe, den Leistungsberechtigten ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten. Bis die Bundesregierung das Gesetz verändert hat, müssen den Betroffenen sofort rückwirkend zum 1. Januar 2011 und bis zur gesetzlichen Neuregelung Geldleistungen nach Hartz IV (SGB II) bzw. Sozialhilfe (SGB XII) ausgezahlt werden.
Seit diesem Urteil ist ein Monat ins Land gegangen. Zahlreiche Kommunen und Landkreise halten jedoch weiterhin an der Auszahlung der alten Sätze fest, die weniger als zwei Drittel des Hartz IV-Satzes betragen – auch die Stadt Leipzig. Diese Praxis ist rechtswidrig.

Die Linksfraktion hat vor diesem Hintergrund eine Anfrage an den Oberbürgermeister für die Ratsversammlung am 20. September ins Verfahren gegeben. Mit ihr wird erfragt, wie viele Personen in Leipzig vom Urteil des Bundesverfassungsgerichtes betroffen sind, ab wann die erhöhten Leistungen ausgezahlt werden und welche Kosten damit auf die Kommune zukommen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes war ein wichtiges Signal. Auch wenn das im Kern rassistische Sondergesetz im Grund nicht infrage gestellt wurde, stärkt es die Menschenwürde von Flüchtlingen. Das Urteil muss sofort umgesetzt werden – auch in Leipzig. Den Menschen, die in seinen Wirkungskreis fallen, steht diese minimale Verbesserung der Lebenssituation zu.

Entsprechend der Empfehlungen von Flüchtlingsorganisationen, wie Pro Asyl, empfiehlt die Linksfraktion den EmpängerInnen von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz in Widerspruch zu gehen, um damit die verfassungskonforme Auszahlung der Leistungen ab dem 18.7.2012 zu erwirken. Widersprüche können unter anderem beim Pro Asyl heruntergeladen werden:
http://www.proasyl.de/de/news/detail/news/nach_dem_bverfg_urteil_zum_asylbewerberleistungsgesetz_kommunen_verschleppen_auszahlung/

Pressemitteilung, Juliane Nagel, 17.8.2012

Ein Gedanke zu „Auszahlung alter Sätze beim Asylbewerberleistungsgesetz ist rechtswidrig“

  1. schön, dass in deutschland lebende asylbewerber mehr finanzielle mittel erhalten als arbeitende menschen in rumänien. irgendwas läuft falsch in diesem land…

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