Ausweitung der Extremismusklausel auf allgemeine Vereinsförderung?

Wie der freie Journalist Michael Bartsch gestern in LVZ und taz berichtete, will das Innenministerium von allen Vereinen und Intiativen, die öffentlich gefördert werden, ein schriftliches Bekenntnis zum Grundgesetz einfordern. Damit soll die heftig umstrittene Prüfung, die der Bund als Bedingung für den Mittel-Bezug aus den Förderprogrammen gegen rechts „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ und „Initiative Demokratie stärken“ bzw ab 2011 „Zusammenhalt durch Teilhabe“ verankert hat, ausgeweitet werden. Auch für das Landes-Programm „Weltoffenes Sachsen“ soll die Erklärung, mit der nicht nur die eigene Verfassungstreue sondern auch die die von KooperationspartnerInnen verbrieft werden muss, festgeschrieben werden.

Darauf reagiert die sächsische LINKE mit Kritik (Pressemitteilung, 6.12.2010):

„Anstatt die kritischen Stimmen aus der Zivilgesellschaft ernst zu nehmen, will das Sächsische Innenministerium die Anforderungen des Bundes für den Bezug von Fördermitteln für Demokratieförderung nun auch noch ausweiten.
Hier zeigt sich ein merkwürdiges Demokratieverständnis“ sagen Juliane Nagel und Jens Thöricht zur aktuellen Meldung, dass Sachsen die so genannte Extremismusklausel, der Vereine und Initiativen, die sich für Demokratieförderung engagieren zustimmen müssen, auf die allgemeine Vereinsförderung übertragen will.
„Dieser Bekenntnis- und Überprüfungszwang zeigt wie sehr die schwarz-gelbe Landesregierung in die Enge getrieben ist. Ihr fehlt jegliches Konzept im Kampf gegen Neonazismus. Denen, die statt ihrer tagtäglich intervenieren, wenn Nazis Räume erobern oder die Unversehrtheit von Menschen verletzen, bringt sie allerdings Misstrauen entgegen statt den eigentlich notwendigen Respekt. Wenn Sachsen die so genannte Extremismusklausel nun auf alle Vereine und Initiativen, die öffentliche Gelder beziehen, ausweiten will, wird der Graben zwischen staatlichem und zivilgesellschaftlichen Handeln noch größer.
Nur eine Regierung, die ihre Felle davon schwimmen sieht, eine Regierung, die mit Macht ihre Macht durchsetzen muss, anstelle auf vertrauensvolle Kooperation zu setzen, greift zu solch krassen Kontrollmechanismen.“

DIE LINKE Sachsen lehnt die Maßgaben sich per Unterschrift zum Grundgesetz zu bekennen und Kooperationspartner auf Verfassungstreue zu überprüfen ab. „Wir wollen eine Zivilgesellschaft, die nicht an Kritik spart und strukturelle und konkrete Leerstellen der Demokratie aufzeigt. Die so genannte Extremismusklausel schürt Misstrauen – sowohl zwischen Staat und Zivilgesellschaft als auch unter den Vereinen und Initiativen selbst,“ so Nagel und Thöricht.
Nicht zuletzt waren es in der Vergangenheit immer wieder die Regierungsparteien, die die grundgesetzlich verbriefte Rechte unterhöhlt haben. So monierte das Bundesverfassungsgericht in der jüngeren Vergangenheit z.B. die Umsetzung der so genannten Vorratsdatenspeicherung oder die Hartz-IV-Regelsätze.

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