Auch unser Druck für die Mietpreisbremse hat gewirkt – sie reicht allerdings nicht aus

Die Staatsregierung hat inzwischen den Entwurf für eine Verordnung zur Mietpreisbremse zur Anhörung freigegeben. Sie schüfe die Rechtsgrundlage dafür, dass Dresden und Leipzig das Instrument Mietpreisbremse einsetzen können. Die Linksfraktion hat diesen Schritt im Landtag lange gefordert, der entsprechende Antrag wird allerdings seit mehr als einem Jahr immer wieder im Ausschuss vertagt (Drucksache 7/4301). Indes soll die Verordnung nur bis Ende 2025 gelten. In Kraft treten sollte die Mietpreisbremse laut Koalitionsvertrag bereits zum 1. Januar 2021. Mein Kommentar:

„Jede weitere Verzögerung bedeutet, dass Mieterinnen und Mieter noch nicht vor überhöhten Mieten geschützt werden können. Ich freue mich dennoch darüber, dass der Druck auch von unserer Seite gewirkt hat und die Staatsregierung anerkennen will, dass Dresden und Leipzig einen angespannten Wohnungsmarkt aufweisen und folglich der Mietpreisbremse bedürfen. Allerdings wird meine Freude getrübt, weil das Instrument Mietpreisbremse erstens nicht wirksam genug ist und zweitens unnötig stark befristet werden soll. Das BGB sieht eine maximale Laufzeit von bis zu fünf Jahren vor – ich erkenne keinen Grund, weshalb die Staatsregierung diesen Zeitraum nicht ausschöpfen will, um Planungssicherheit zu schaffen.

Das größere Problem besteht aber in der mangelhaften Wirksamkeit der Mietpreisbremse an sich. Sie erlaubt bei Neuvermietungen einen Mietpreis, der bis zu zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt – einfach so, auch dann, wenn sie die Wohnung im Vergleich zur Vorvermietung nicht verbessert haben. Nach wie vor verlangt die Mietpreisbremse ein aktives Vorgehen der Mieterinnen und Mieter gegen ihre Vermieterin oder ihren Vermieter. Dazu werden nicht alle den Mut haben, insbesondere dann nicht, wenn sie bei Großvermietern wie Vonovia Konsequenzen bei einer späteren Wohnungssuche befürchten. Hinzu kommen die vielen Ausnahmen: So kann die Miete beispielsweise über die gesetzlichen Vorgaben hinaus erhöht werden, wenn auf Sanierungen verwiesen wird. Das ist auch möglich, wenn die Miete zuvor bereits über dieser Obergrenze lag oder die Wohnung im Zuge der Neuvermietung modernisiert wurde.

Um den Mietenanstieg wirklich zu dämpfen, sind wirksamere Instrumente nötig – ein Mietenstopp auf Bundesebene, die strukturelle Förderung gemeinwohlorientierter Anbieter und letztlich Wohnungsunternehmen in öffentlicher Hand, um Steuerungsmöglichkeiten zu haben. Im Landtag wenden wir uns derzeit gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum und fordern eine Landes-Wohnungsbaugesellschaft.“

PM 09. Januar 2022

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