Eine weitere Wortmeldung zur Debatte um einen Zuzugsstopp für Geflüchtete in die Stadt Freiberg, den der dortige Stadtrat am vergangenen Donnerstag mehrheitlich verlangte:
Insbesondere für Geflüchtete nach erfolgreichem Asylverfahren ist ein solcher Eingriff nicht gerechtfertigt, zumal er Integration hemmt. Zudem werden mit solch drastischen Maßnahmen Geflüchtete erneut als Sündenböcke gebrandmarkt. Legitim ist die Forderung nach besserer finanzieller Ausstattung der Kommunen. Hier beginnt die Integration nach der Verteilung aus den Erstaufnahmeeinrichtungen, werden Sprachkurse, Sozialbetreuung, Beratungen und Bildungsangebote gemacht, beginnt die Qualifizierung für Ausbildung und Arbeit – das kostet Geld.
DIE LINKE hat immer wieder die Erhöhung der Asylpauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz gefordert. Diese erhalten die Landkreise und Kreisfreien Städte pro Flüchtling und Vierteljahr. Bis 2016 stagnierte die Pauschale bei 7.600 Euro im Jahr, derzeit liegt sie bei 9.410 Euro. Dies war bereits mit Beschluss des Doppelhaushaltes 2017/18 zu niedrig. In Leipzig deckte die Pauschale im Jahr 2016 beispielsweise nur ca. 60 Prozent der realen Kosten für Unterbringung und Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz ab. Aktuell wird über eine Erhöhung der Pauschale verhandelt. Wir fordern eine regelmäßig dynamisierte und ggf. örtlich differenzierte Pauschale, die die realen Kosten der Unterbringung und Versorgung der in die Kommunen zugewiesenen Geflüchteten berücksichtigt. Dann wären finanzielle Problemlagen, wie sie Freiberg bereits im vergangenen Jahr angezeigt hatte, besser abzufangen.
In der „Zuzugsstopp“-Debatte geht es nicht um Geflüchtete im Asylverfahren, für die die Asylpauschale des Landes gilt, sondern um anerkannte Geflüchtete, die in der Regel im SGB-II- oder SGB-XII-Bezug sind. Für diese Zielgruppe fehlt es an verlässlichen integrationsbezogenen Zusatz-Finanzzuweisungen an die Kommunen. Mit dem Integrationsgesetz-Entwurf, den die Linksfraktion bald ins parlamentarische Verfahren geben wird, schlagen wir eine Integrationspauschale vor, die Landkreisen und Gemeinden pro anerkannten Geflüchtetem ausgezahlt werden soll. Diese Integrationspauschale knüpft dort an, wo die Asyl-Pauschale endet.
Allerdings darf nicht vergessen, dass es einer grundsätzlichen Reform der Kommunalfinanzen bedarf und das Land insbesondere bei Kita-Finanzierung oder sozialem Wohnungsbau in der Pflicht ist, den untersten Ebenen unter die Arme zu greifen. Dies würde allen Bewohner*innen der sächsischen Kommunen zugutekommen. So wäre eine auskömmliche finanzielle Ausstattung der Kommunen auch eine Voraussetzung für eine Integration von Geflüchteten vor Ort.
PM 05. Februar 2018