Antwort auf Immobilienbestände und Grundstücke im Besitz der CG-Gruppe bleiben unbeantwortet – Öffentlich zugängliches Immobilienregister nötig!

Ich habe zur Ratsversammlung am 19.11.2019 eine Nachfrage zum Engagement der CG-Gruppe in Leipzig gestellt. Ursprünglich wollte ich wissen, wie viele Immobilien der CG-Gruppe in Leipzig gehören und wie viele neue Wohnungen die Aktiengesellschaft in Leipzig zu errichten plant. Ähnliche Anfragen zu den Beständen von Deutsche Wohnen und Vonovia hatte ich in den Vormonaten gestellt, worauf die Verwaltung in Rückgriff auf die Veröffentlichungen der jeweils börsennotierten Unternehmen Angaben zu den Wohnungsbeständen machte. Anders bei der CG-Gruppe.

So hieß es in der Antwort zur Ursprungsanfrage im September 2019: „Der Stadt Leipzig liegen keine Daten über den Immobilien- und Wohnungsbestand von CG in Leipzig vor. Auch der Geschäftsbericht der Consus Real Estate AG, deren Tochter die CG ist, gibt darüber keine Auskunft. Der Stadt Leipzig liegen ebenso keine über die Bauverfahren hinausgehenden Informationen darüber vor, wie viele Wohnungen CG zu bauen plant.“ (vgl. https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1013990)

Auf die aktuelle Anfrage, die die Zahl der Grundstücke der CG bzw. der Consus Real Estate AG erfragt (https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1014424), wird es gar keine Antwort geben. Laut Hausmitteilung der Stadtverwaltung handele es sich dabei um eine „Ausforschungsfrage“, die keinen konkreten Sachbezug habe. Zudem seien diese Informationen nur bei berechtigtem Interesse zu erlangen.

Mein Kommentar:

„Ich bin schon verwundert, dass die CG-Gruppe ihre Immobilienbestände in Leipzig nicht offen legt. In der eindrucksvollen Dokumentation „Ungleichland – Wie aus Reichtum Macht wird“ heißt es doch, dass CG in Leipzig jede dritte neue Wohnung baut. Worin besteht das Problem Transparenz herzustellen, Herr Gröner, Transparenz darüber welche Marktmacht die CG-Gruppe-Aktiengesellschaft in Leipzig bereits hat?

Ich finde es unglaublich, dass den Bewohnerinnen und Bewohnern der Stadt nicht offen gelegt wird, wem die Stadt gehört! Dafür kann die Stadtverwaltung allerdings am wenigsten.

Ein zentrales, öffentlich einsehbares Immobilienregister ist nötig!  Mit ihm sollen neben den Eigentumsverhältnissen auch die dahinter stehenden tatsächlichen wirtschaftlichen Berechtigungen insbesondere von juristischen Personen transparent gemacht werden. Es geht hierbei nicht allein um die Offenlegung der Eigentumsverhältnisse an Immobilien (Gebäude und Grund und Boden), über die Unternehmen verfügen, sondern auch um den Schutz vor Geldwäsche und Steuertricks. Realisierbar wäre ein solches Immobilienregister, indem die Grundbuchämter verpflichtet werden, zusätzlich zum Grundbuch die juristischen und wirtschaftlichen Eigentums- bzw. Beteiligungsverhältnisse an Wohnraum von Privatpersonen, Personen- sowie Kapitalgesellschaften sowie Stiftungen zu dokumentieren, wie es auch der Deutsche Mietertag fordert.

Beispielhaft für Transparenz sorgt beispielsweise das Projekt von Tagesspiegel und dem gemeinnützigen Recherchezentrum Correctiv. „Wem gehören die Häuser, in denen wir leben?“, war die Frage, der die beiden Medien gemeinsam mit den Berliner Bürgerinnen und Bürgern auf den Grund gingen: https://interaktiv.tagesspiegel.de/lab/eigentuemersuche/

Höchste Zeit dieser Frage auch in Leipzig nachzugehen.“

PM, 21.11.2019

2 Gedanken zu „Antwort auf Immobilienbestände und Grundstücke im Besitz der CG-Gruppe bleiben unbeantwortet – Öffentlich zugängliches Immobilienregister nötig!“

  1. Liebe Jule, im Grundbuch sind alle Eigentümer verzeichnet. Da die Grundbücher elektronisch geführt werden, wäre eine Recherche ohne großen Aufwand möglich. Allerdings verhindert eine solche Auskunft die aktuelle Rechtslage. Einblick in das Grundbuch erhält, wer ein konkretes rechtliches Interesse glaubhaft machen kann. Politische Gründe gehören nicht dazu.
    Es wäre also nötig, die Rechtslage zu ändern, dann wären Recherchen zu den Eigentümern von Grundstücken und Eigentumswohnungen einfach zu realisieren. Eine andere Frage ist, wie man solche Auskünfte beschränkt, damit man nicht dam Ende den gläsernen Bürger hat.
    Wer wirtschaftlich hinter Unternehmungen steht, ist nur schwer zu erkennen. Hierüber gibt auch das Handelsregister keine Auskunft. Diese Aufgabe den Grundbuchämtern zuzuordnen, wäre weder organisatorisch möglich, noch tatsächlich durchführbar. Die dort tätigen Rechtspfleger sind faktisch nicht in der Lage, die wirtschaftliche Berechtigung zu prüfen. Im Übrigen kann diese jederzeit sich ändern.
    CG ist u. a. dafür bekannt, viele Projekte nur zu entwickeln und später zu verkaufen, siehe Eutritscher Bahnhof. Es ist deshalb gut möglich, dass bei einer Eigentümerabfrage für Leipzig weniger Eigentum zutage träte als erwartet.
    Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

  2. Danke für die Ausführungen. Die aktuelle Rechtslage ist mir schon klar. Vielleicht ist der Vorschlag hier auch nicht ganz richtig platziert. Aber: Ich nehme Bezug auf die Forderung des Deutschen Mietertags (der das genau wie ich im Text formuliert habe, beschlossen hat https://www.mieterbund.de/presse/pressemeldung-detailansicht/article/50432-bundeskanzlerin-dr-angela-merkel-auf-dem-deutschen-mietertag-in-koeln.html) und auch von meiner Partei. Dazu bräuchte es rechtliche Änderungen, ja und auch Verknüpfungen von Registern, wie hier vorgeschlagen: https://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2017-11/steuerflucht-bekaempfung-aktionsplan-deutschland-gesetze/seite-2
    Ich finde, dass das bei Eigentum an Immobilien angemessen ist, und gerade vor dem Hintergrund von Geldwäsche, Spekulation etc, die mit unseren Häusern betrieben wird.
    Zum CG-Geschäftsmodell, d’accord. Um so leichter sollte es doch für Herrn Gröner & CO sein die Bestände transparent zu machen.

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