Annalinde kann erstmal bleiben

Die Nachfrage der Linksfraktion im Stadtrat zu Leipzig zur Zukunft des offenen Gartenprojektes Annalinde am Standort Zschochersche Straße 12 hat ergeben, dass es eine Option auf Verlängerung des Pachtvertrages  für drei Jahre gibt

Hintergrund der Anfragen im Stadtrat ist der Plan des Liegenschaftsamtes die Grundstücke, auf denen sich der Garten Anna Linde sowie auch der alte Felsenkeller. Die jetzt beantworteten Nachfragen reagieren auf die unzureichenden Antworten der Verwaltung auf die Anfrage vom Januar (hier klicken).
Die jetzt aufscheinende Pachtvertragsverlängerung, die in der Antwort auf die Stadtratsanfrage im Januar noch nicht zur Debatte stand, ist möglicherweise auch dem Fehlen einer alternativen Fläche geschuldet. In der aktuellen Nachfrage wird eingestanden, dass diese Fläche auf dem Areal des ehemaligen Plagwitzer Güterbahnhofes erst ab 2016 zur Verfügung stehen würde.

Zur Frage einer möglichen Bindung des Verkaufs des Grundstückes, auf dem der alte Felsenkeller angesiedelt ist, an eine kulturelle Nutzung antwortet das Liegenschaftsamt auf Nachfrage: „Eine vertragliche Verpflichtung des Erwerbers zu einer bestimmten Nutzung wird in der Regel nicht vereinbart.“. Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine solche Option nicht möglich wäre.  Der alte Felsenkeller wurde bis 2011 durch den Club Victor Jara genutzt.
Die Veräußerung der beiden Grundstücke ist kein Muss. Vielmehr bietet die Ausgangslage die Möglichkeit über öffentliche Nutzungen zu verständigen und sozialen, kulturellen und ökologischen Zwecken den Vorrang zu lassen. Für die beiden Grundstücke wird ein Mindestverkaufspreis von 100.000 Euro (Grundstück mit Felsenkeller)  bzw 135.000 Euro (Baugrundstück, das derzeit von Annalinde genutzt wird).

Das, was seit einigen Jahren durch den Blätterwald geistert, nämlich das Schwinden von Freiräumen in Leipzig, wird an der Ecke Karl-Heine-Straße/ Zschochersche Straße plastisch. Denn neben alten Felsenkeller, Annalinde befindet sich hier auch der historisch bedeutsame Felsenkeller, für den ein Nutzungskonzept fehlt. Als im vergangenen Jahr die Idee des Eigentümers aufschien, das Gemäuer als Supermarkt zu nutzen, entbrannten Proteste.
Aus dem Stadtteil gibt es starke Signale und Ideen für eine soziokulturelle, ökologische und bürgerschaftliche Nutzung des gesamten Areals. Diese Chance sollte nicht vertan werden.

Antwort auf die Nachfragen der Linksfraktion:

Zukunft des urbanen Gartens Anna Linde am Standort Zschochersche Straße
Beantwortung durch: Dezernat Wirtschaft und Arbeit

1. Das Grünflächenamt sagte den Nutzerinnen der Fläche im September 2013 zu, dass eine weitere dreijährige Nutzung durch Verlängerung des Pachtvertrags möglich wäre. Wie kommt es aus Sicht der Verwaltung zu den widersprüchlichen Aussagen?

Bei dem Grundstück Zschochersche Straße 12 handelt es sich um eine fiskalische Liegenschaft, die vom Liegenschaftsamt bewirtschaftet wird. Der Nutzungsvertrag enthält die übliche gesetzliche Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Jahresende.
Am 23.08.2013 fand im offenen Garten Annalinde ein Gespräch zwischen Vertretern des Amts für Stadtgrün und Gewässer mit den Akteuren der Initiative für Zeitgenössische Stadtentwicklung (IfZS) statt. In diesem Zusammenhang wurde seitens des ASG den Akteuren vor Ort zugesichert, sich beim Liegenschaftsamt der Stadt Leipzig für eine Sicherung – nach Möglichkeit für drei Jahre – des bestehenden Standortes einzusetzen. Gleichwohl wurde diesbezüglich auf die Zuständigkeit des Liegenschaftsamtes als Inhaber der Fachliegenschaft der Flurstücke 168/1 und 168/2 der Gemarkung Plagwitz verwiesen. Eine definitive Zusage zur Sicherung des Standortes für drei Jahre erfolgte nicht.
Nach nochmaliger Prüfung hat das Liegenschaftsamt eine Lösung entwickelt, nach der eine Sicherung des Pachtverhältnisses für den offenen Garten Annalinde für drei Jahre angestrebt wird. Eine Verkleinerung der nutzbaren Fläche des Flurstücks 168/2 ist dabei voraussichtlich nicht vermeidbar.

2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung für die Veräußerung des Flurstücks 168/1 mit der Beauflagung einer kulturellen Nutzung und der Vergabe eines Erbpachtvertrages für das Flurstück 168/2, bei gleichzeitiger Schaffung eines Standortes für die Fahrbibliothek? Zu welchem Mindestpreis sollen die beiden Flächen veräußert werden?

Mit der Veräußerung geht das Eigentum vollumfänglich mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über. Auflagen aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich sind vom Erwerber einzuhalten.
Eine vertragliche Verpflichtung des Erwerbers zu einer bestimmten Nutzung wird in der Regel nicht vereinbart. Für das Flurstück 168/2 ist ebenfalls eine Veräußerung vorgesehen, diese soll jedoch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, da für den Verkauf des benachbarten Kellergewölbes noch eine Flächenkorrektur erforderlich wird. Hinsichtlich der beabsichtigten Platzierung der Fahrbibliothek auf dem Grundstück gibt es zum Verkaufsgrundstück Kellergewölbe aktuell keinen Konflikt. Hinsichtlich der übrigen Fläche des Flurstücks 168/2 besteht noch Abstimmungsbedarf.
Der bisher vorgesehene Mindestverkaufspreis für das Verkaufsgrundstück Kellergewölbe beträgt 100.000 Euro. Der bisher vorgesehene Mindestverkaufspreis für das Baugrundstück auf dem Flurstück 168/2 der Gemarkung Plagwitz beträgt 135.000 Euro.

3. Steht die benannte Alternative auf dem Areal Plagwitzer Bahnhof verbindlich zur Verfügung? Wenn ja, ab wann?

Die Alternativfläche auf dem Areal des ehemaligen Plagwitzer Güterbahnhofes steht derzeit noch nicht zur Verfügung. Es ist jedoch das feste Bestreben des Amts für Stadtgrün und Gewässer den Akteuren des offenen Gartens Annalinde eine Alternativfläche am umgestalteten Gelände des ehemaligen Plagwitzer Güterbahnhofs zur Verfügung zu stellen. Der Ankauf der Flächen durch die Stadt Leipzig wird derzeit aktiv durch das Liegenschaftsamt betrieben, so dass nach aktuellem Stand im Jahr 2016 dort ein Ausweichstandort zur Verfügung gestellt werden kann.

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