Die Landesregierung hat meine aktuelle Kleine Anfrage (Drucksache 6/14029) zum Pilotprojekt eines „AnkER-Zentrums“ in Sachsen beantwortet. Die Pilotphase soll am 1. September 2018 starten, ausgewählt wurde die Erstaufnahmeeinrichtung in der Hamburger Straße 19 in Dresden. Die Essenz der Antwort ist: Die gesamte Debatte um ein AnkER-Zentrum in Sachsen war nichts als ein Angstdiskurs zu Lasten Geflüchteter.
„Eine Umwandlung der bestehenden Erstaufnahmeeinrichtung in ein sog. ,AnkER-Zentrum‘ im Sinne einer Errichtung einer neuen Behörde erfolgt nicht“, es werde lediglich „an die bestehenden Strukturen (Ankunftszentren) angeknüpft.“ Und weiter: „Insofern unterscheidet sich das ,AnkER-Zentrum‘ nicht wesentlich, allenfalls
organisatorisch“ von einer regulären Erstaufnahmeeinrichtung.
„Mit dem Start des AnkER-Zentrum wird sich an der Praxis der Erstaufnahme in der Hamburger Straße in Dresden nichts ändern. Laut der Staatsregierung werden Behörden verschiedener Ebenen dort wie bisher kooperieren, um die Asylverfahren zu beschleunigen. Von der Implementierung des Verwaltungsgerichts in der Erstaufnahmeeinrichtung ist keine Rede mehr.
Der ganze Popanz, den die CDU mit dem Projekt der AnkER-Zentren zu Lasten der Geflüchteten in der Öffentlichkeit treibt, fällt in sich zusammen. Das ist einerseits gut. Andererseits sind Ministerpräsident Kretschmer und Innenminister Wöller fahrlässig in den Angstdiskurs des Bundesinnenministers eingestiegen – mit Trugbildern von geschlossenen Lagern, in denen Geflüchtete bis zu 18 Monate eingesperrt werden sollten. Ihnen ist es offenbar wichtiger, sich der AfD anzubiedern als zur gesellschaftlichen Befriedung beizutragen.
Nicht zu vergessen ist, dass die sächsische Staatsregierung derzeit selbst daran arbeitet, die Situation in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates zu verschärfen. Mit der Novelle des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes ist die Verlängerung der Verweildauer in der Erstaufnahme von derzeit sechs Monaten auf bis zu 24 Monate für Menschen aus jenen Herkunftsländern geplant, die bundesweit eine Anerkennungsquote im Asylverfahren von unter 20 Prozent haben. Dies wird die sowieso angespannte Situation in den Einrichtungen, in denen Menschen unter dem Mangel an Privatsphäre, einer stressigen Umgebung, unter Gewalt und Diskriminierung leiden und Kinder nicht zur Schule gehen können, weiter verschärfen.
In den Erstaufnahmeeinrichtungen tatsächlich nötig wären eine unabhängige Asylverfahrensberatung, ein schneller Zugangs zur Bildung für Kinder und Jugendliche sowie ein Screening-Verfahren für besonders schutzbedürftige Personen.“
PM 09. August 2018