Die kommunalen Wohnungsunternehmen in Sachsen leiden unter einer Schuldenlast von etwa einer halben Milliarde Euro. Diese so genannten „Altschulden“ rühren aus der Zeit der Wiedervereinigung. Im Einigungsvertrag wurden die vormals volkseigenen Wohnungsbestände mit den Schulden an die Kommunen übertragen. Auch die 1993 vorgenommene Begrenzung der „Altschulden“ schaffte keine Abhilfe – bislang fehlt vom Bund eine wirksame Entschuldungsinitiative. Die Linksfraktion jetzt fordert mit einem Antrag einen „Entschuldungsfonds Sachsen“ (Drucksache 7/14878) nach dem Vorbild von Mecklenburg-Vorpommern aufzulegen, wo seit 2021 im Rahmen eines kommunalen Fonds jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, um Kommunen und kommunale Wohnungswirtschaft von Verbindlichkeiten im Sinne von § 3 des Altschuldenhilfe-Gesetzes, zu entschulden. Mein Kommentar zu unserer Initiative:
„Wir fordern einen Entschuldungsfonds zur schnellen und wirkungsvollen Entlastung von Kommunen und deren Wohnungsunternehmen von fortbestehenden DDR-Verbindlichkeiten. Während große Teile der Wohnungswirtschaft unter diesen Schulden bis heute leidet, blieb der Bund über 30 Jahre untätig, sodass Sachsen eine Lösung herbeiführen muss.
Die hohen Kredite bremsen kommunalen Unternehmen und Genossenschaften aus. Sie verhindern Investitionen, so für den klima- wie altersgerechten Umbau der Wohnungsbestände. Dazu kommt, dass Altschulden bereits zur Privatisierung von kommunalen Wohnungen geführt haben. Und weiterhin führen.
Die Entschuldung muss jetzt beginnen, damit die Wohnungsunternehmen auch in kleineren Orten handlungsfähig sind und bleiben, so dass sie sich auf Erhalt und Schaffung von Wohnraum konzentrieren können.
Bereits in den Haushaltsverhandlungen hat unsere Fraktion die Summe von 25 Millionen Euro jährlich eingebracht. Nun heben wir das Thema „Altschulden“ erneut auf die Tagesordnung und werden nicht lockerlassen, bis die Staatsregierung sich dieses Themas annimmt.“
PM 23.11.2023