Nicht die Überlastung und „Masse-statt-Klasse“-Diktion im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge war Thema eines Antrages der AfD, der im vergangenen Landtagsplenum verhandelt wurde, sondern das Thema Widerrufsprüfungen. Der Antrag läuft ins Leere begehrt Dinge, die einerseits gesetzlich nicht vorgesehen sind oder bereits Praxis sind. Der Grundtenor ist wenig überraschend: Asylfeindlich. Meine Rede:
Erst gestern haben wir in aller Ausführlichkeit über die Integration von Migrantinnen und Migranten diskutiert und ein Grundlagenpapier für diesen Prozess zur Kenntnis genommen.
Und nun beschäftigt uns die AfD heute schon zum zweiten Mal damit dieses zarte Pflänzchen zu zerstampfen, und mehr noch: Sinnlose Bürokratie und Mehrarbeit anzuzetteln und im Endeffekt vor allem darauf abzielt Menschen anderer Herkunft des Landes zu verweisen oder mindestens mit Unterstellungen zu überziehen.
Der vorliegende Antrag fordert eine vollkommen überflüssige Arbeit von den sächsischen Ausländerbehörden eingefordert. Die Antragssteller schreiben es selbst: Gesetzlich ist im Aufenthaltsgesetz vorgeschrieben, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für Widerruf oder Rücknahme der Asylberechtigung oder Flüchtlingseigenschaft zuständig ist. Wenn Voraussetzungen für einen Widerruf oder eine Rücknahme vorliegen hat das BAMF die Ausländerbehörden in Kenntnis zu setzen.
Eine proaktive Anfrage beim BAMF durch die sächsischen Ausländerbehörden, wie in Punkt 1 des Antrages gefordert entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage, verschafft sinnlose Mehrarbeit und hat auch keinen Sinn. Das Asylgesetz ist in dieser Hinsicht ja genau deswegen im Jahr 2015 geändert worden. Der Abschiebewut der Antragssteller würde auch mit einer Annahme des Punktes 1 übrigens nicht Rechnung getragen werden: Der Ausgang des Widerrrufsverfahrens bleibt zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch die Ausländerbehörde offen, Abschiebungen könnten also gar nicht oder nur ins Blaue hinein vorbereitet werden. Vor allem aber geht es hier im Grunde um den Beschluss des Landtags über die Verwaltungspraxis einer Bundesbehörde. Es darf bezweifelt werden, ob die antragstellende Fraktion tatsächlich der Auffassung ist, dass ob das BAMF den Landtagsbeschluss als für sich bindend begreifen soll.
Zu Antragspunkt 2 will ich klarstellend sagen: Nach fünf Jahren können Geflüchtete unter bestimmten Bedingungen, sprich bei „herausragender Integration“ eine Niederlassungserlaubnis erhalten, dafür müssen die Betroffenen den Lebensunterhalt und den der Familienangehörigen eigenständig sichern, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und keine Vorstrafen haben, das Aufenthaltsgesetz fordert hier ganze neun Punkte ab. Eine Regelung übrigens, die mit dem so genannten Integrationsgesetz auf Bundesebene im Jahr 2016 vorgenommen wurde und eine Verschärfung der Praxis bedeutet. Denn vorher konnte die Niederlassungserlaubnis nach drei Jahren und ohne hochschwellige Bedingungen verliehen werden.
Ungeachtet der asylfeindlichen Grundhaltung der AntragstellerInnen, die auch im Antrag selbst durch die Zeilen schimmert, kann ich an dieser Stelle betonen, dass sich die Fraktion DIE LINKE eine einheitlichere Praxis der unteren Ausländerbehörden in Sachsen wünscht, schon mehrfach haben wir angeregt in Sachsen die Praxis der Ausländerbehörde Berlin zu übernehmen und Verfahrenshinweise für die Mitarbeitenden der Behörden zu erarbeiten, die den Verwaltungsvollzug auf eine transparente und nachvollziehbare Grundlage stellt und für eine höhere Einzelfallgerechtigkeit sorgt. Es überrascht sicher wenig, dass unser Anliegen dem der Asylfeinde der AfD diametral entgegensteht und vielmehr mit dem Anspruch verknüpft ist Ermessensspielräume zugunsten integrativer Perspektiven zu nutzen.
Last but not least Punkt drei des Antrages. Ebenso überflüssig wie der Rest: Schließlich gibt es die geforderten Einzelfallprüfungen als auch Einzelfallentscheidungen, auch in Sachen unrichtiger Angaben.
Im Jahr 2017 wurden allein 77.106 Widerrufsverfahren eingeleitet, von denen zum März 2017 2.527 Entscheidungen gefallen waren. In 8 % der Entscheidungen erfolgten Widerruf oder Rücknahme der Flüchtlingseigenschaft, und damit so viele wie auch im Vorjahr. Die Quote der negativen Entscheidungen ist also überaus gering, auch vor der Gesetzesänderung 2015 lag sie bei zirka 5 %.
Wir müssen allerdings gar nicht zu den Vorfällen in Bremen zurückgehen: Infolge des Falls um den Neonazi-Bundeswehrsoldaten Franco A. ordnete Ex-Innenminister Thomas de Maiziere im Jahr 2017 die vorzeitige Widerrufsprüfung von rund 150000 Fällen aus den Jahren 2015/16 an, 100.000 dieser Prüfungen wurden bereits eingeleitet. Insgesamt 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich im BAMF inzwischen um die Bearbeitung dieser Prüfungsverfahren. Wir meinen: das ist eine vollkommen falsche Prioritätensetzung, ein Bürokratiewahnsinn, der für die Betroffenen ein hohes Maß an Verunsicherung bedeutet. Und: Deutschland ist das einzige Land in der EU, das dieses Instrument überhaupt anwendet. Viel sinnvoller wäre dessen Abschaffung!
Wir lehnen den Antrag ab: Er ist nicht nur überflüssig, sondern zeugt auch von wenig Kenntnis der Materie, sondern hat uns wieder einmal Zeit geraubt, die wir lieber für wichtigere Debatten hätten nutzen können.
Rede zum Antrag der AfD „Konsequente Überprüfung von Asylbescheiden“ im Landtagsplenum am 31. Mai 2018