In einer Großen Anfrage fragt die NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag nach der „Missachtung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit bei den Demonstrationen „Recht auf Zukunft“ am 17. Oktober 2009 und am 16. Oktober 2010 in Leipzig“. Akribisch wird darin das Agieren von Stadt und Polizei ins Visier genommen sowie die Legitimität von zivilgesellschaftlichen und antifaschistischen Aktionen befragt. Die demokratischen Grundwerte einzuklagen, die die Nazis eigentlich zugunsten einer gleichgeschalteten „Volksgemeinschaft“ einebnen wollen, scheint einigermaßen absurd. Andererseits ist die das Anprangern von vorenthaltenen Grundrechten, wie es die NPD-Anfrage implizit tut, nicht nur vollkommen legitim. Mehr noch: eine Ungleichbehandlung ihrer Demonstrationen wäre aus rechtsstaatlicher Perspektive tatsächlich problematisch.
Solang dieser bürgerliche Staat AntifaschistInnen und Nazis mittels des Extremismusansatzes in einen Topf wirft und damit die Abschaffung der Demokratie mit der Maximierung von Demokratie oder Ideologien der Ungleichheit von Menschen mit der Vorstellung einer prinzipiellen Gleichheit/ Gleichwertigkeit gleichsetzt, dann wird er keine formale Handhabe gegen Neonazis haben.
Der bürgerliche Staat ist in Ordnung, wenn er seine Feinde von rechts und links mit den gleichen Mitteln bekämpft – nichts anderes zeigt die Praxis (zb. in Bezug auf den Umgang mit Demonstrationen oder die per „Extremismusklausel“ intendierte Spaltung von Anti-Rechts-Arbeit in gut & böse). Diese Gleichbehandlung einzufordern intendiert die NPD mit ihrer Großen Anfrage. Eine Antwort durch die Staatsregierung ist für den 28.2.2011 angekündigt.