Das Amtsgericht Dresden hat am Morgen des 13.8.2010 sein Urteil im Journalistenprozess zum so genannten Sachsensumpf verkündet. Die angeklagten Journalisten wurden zu je 2.500 Euro wegen übler Nachrede verurteilt
Das Amtsgericht Dresden hat am Morgen des 13.8.2010 sein Urteil im Journalistenprozess zum so genannten Sachsensumpf verkündet: Thomas Datt und Arndt Ginzel wurden zu 50 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt, weil sie sich nach Ansicht des Amtsgerichts der üblen Nachrede schuldig gemacht haben sollen. Der Antrag der Nebenkläger auf Haftstrafen hatte keinen Erfolg. Unter anderem der Deutsche Journalistenverband als auch Reporter ohne Grenzen kritisieren das Urteil. Mithilfe des Strafrechtes wurde versucht kritische Journalisten einzuschüchtern. Zu allem Überfluss riefen gerade Akteure, die selbst in den „Sachsensumpf“ verwoben sind den Rechtsstaat an, um gegen Vorwürfen vorzugehen, die sie selbst belasten.