Weitere Maßnahmen für diskriminierungsfreien Einlass sind unabdingbar. Leipziger Stadtverwaltung hat Prozess nicht ausreichend konstruktiv befördert.
Pressemitteilung, 18.42012
Die Mehrzahl der Leipziger DiskothekenbetreiberInnen hat gegenüber der Industrie- und Handelskammer erklärt, die Gleichbehandlung aller KundInnen zu gewährleisten und ihre MitarbeiterInnen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu schulen. Auch externe DienstleisterInnen müssen sich diesem Grundsatz anschließen. Aufkleber an den Eingangsbereichen der Diskotheken und Clubs machen dies für die BesucherInnen transparent.
Dem Schritt war eine Problemanzeige von Antidiskriminierungsbüro und StudentInnenrat vorausgegangen. Sechs von elf Clubs wurde im Rahmen eines Testings eine rassistische Einlasspolitik nachgewiesen. Ähnliche Ergebnisse zeigten auch Testings in den Jahren 2006 und 2008.
Zur Selbstverpflichtung der Diskotheken erklärt Juliane Nagel, Stadträtin in Leipzig:
„Natürlich ist der Schritt der Diskotheken zu begrüßen. Sie bekennen sich damit zu Standards der Gleichbehandlung, wie sie seit 2006 auch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz festgeschrieben sind. Das Bekenntnis der Diskotheken ist vor allem ein Ergebnis der konstruktiven Vermittlung durch IHK und DEHOGA. Diese hatten sich im Februar in die Debatte eingeschalten.
Nun ist der Weg bereitet, weitere vom Antidiskriminierungsbüro Sachsen und dem StudentInnenrat der Universität Leipzig vorgeschlagene Maßnahmen für einen diskriminierungsfreien Einlass (1) umzusetzen. Das hieße beispielsweise, dass die Hinweisschilder im Eingangsbereich der Lokalitäten mehrsprachig gestaltet werden, dass es ein geregeltes Verfahren bei Beschwerden gibt, dass die Clubs mit einer unabhängigen Beratungsstelle zusammenarbeiten sollten und auch den Gästen der Kontakt zu einer solchen Beratungsstelle zur Verfügung gestellt werden soll.“
Zur Reaktion der Stadt Leipzig auf die Selbstverpflichtung der Diskotheken in persona das Integrationsbeauftragten Stojan Gugutschkow äußert die Stadträtin:
„Das Einnehmen einer VermittlerInnenrolle zwischen Clubs/Diskotheken und Betroffenen und ADB/ StudentInnenrat hätte der Stadt Leipzig gut zu Gesicht gestanden. Diese Rolle hat sie allerdings nicht übernommen. Städtische Behörden haben den Prozess der Problemlösung eher behindert als befördert. So wurde das Clubtesting und dessen Ergebnisse im Grunde angezweifelt.
Im Rahmen eines von der Stadtverwaltung initiierten Gespräches am 6.12.2011, an dem auch ein Teil der DiskothekenbetreiberInnen teilnahm, wurden Antidiskriminierungsbüro und StudentInnenrat in die Defensive gedrängt und die Problemlage einer rassistischen Einlasspraxis infrage gestellt. Die Stadt beförderte im Rahmen dieses Gespräches keine konstruktive Lösung.
Dem Integrationsbeauftragten der Stadt Leipzig, der durch diskriminierende Einlasskontrollen den guten Ruf Leipzigs als weltoffene Stadt beschädigt sieht, ist ins Stammbuch zu schreiben, dass es hier nicht um ein Imageproblem geht, sondern um die Würde von Menschen, die wieder und wieder verletzt wird. Alltagsrassismus ist in Leipzig nicht nur ein Problem, das sich an der Eingangstür von Diskotheken zeigt, sondern in allen gesellschaftlichen Bereichen allgegenwärtig ist. Es bedarf kontinuierlicher und konsequenter Maßnahmen, um diesem Problem zu begegnen.“
1) Siehe Aufruf „Eintritt für alle – Fünf Schritte für einen diskriminierungsfreien Einlass in Leip- ziger Clubs und Diskotheken“: http://www.adb-sachsen.de/media/documents/1328882574.pdf Juliane Nagel Stadträtin