Seit dem 1. September 2024 gilt in Leipzig das Zweckentfremdungsverbot. Damit sollen die Umnutzung von Wohnraum in Ferienwohnungen und langfristiger Leerstand unterbunden werden. Mit dem Ende der zweijährigen Übergangsfrist zum 1. September 2026 müssen Eigentümer*innen von Wohnungen, bei denen eine Zweckentfremdung vorliegt (Kurzzeitvermietung über 12 Wochen im Jahr oder Leerstand über mehr als 12 Monate), eine Genehmigung vorlegen oder die Wohnungen wieder der Wohnnutzung zuführen.
Die Linksfraktion hat zum Ende der Übergangsfrist nachgefragt. Die Bilanz fällt gemischt aus (https://gleft.de/6Mw). Mein Statement mit Elisa Gerbsch:
Seit Erlass der Zweckentfremdungsverbotssatzung sind 1.336 Hinweise eingegangen, davon 1.050 zu Ferienwohnungen bzw. Kurzzeitvermietungen und 287 zu Leerstand. Lediglich 86 Wohnungen konnten wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt werden. Insgesamt 722 unterfallen dem Übergangsschutz. In diesen Fällen muss nun entweder die Wohnnutzung wiederhergestellt oder eine Genehmigung der aktuellen Nutzung vorgelegt werden.
„1.336 Hinweise aus der Bevölkerung zeigen, dass das Problem da ist und die Leipziger*innen sehr genau hinschauen. Dass bisher gerade einmal 86 Wohnungen wieder zum Wohnen genutzt werden, ist angesichts des dramatischen Mangels an bezahlbarem Wohnraum eine ernüchternde Bilanz.
Wir bestärken die Stadt darin, beim Übergangsschutz konsequent vorzugehen und zweckentfremdeten Wohnraum wieder dem stark angespannten Wohnungsmarkt zuzuführen. Immerhin liegen bei 556 Wohnungen bislang keine oder nur unzureichende Nachweise für eine wiederhergestellte Wohnnutzung vor.
Doch klar ist auch: Wer das Zweckentfremdungsverbot wirksam durchsetzen will, braucht dafür Personal. Es kann nicht sein, dass tausende Hinweise eingehen, die Verwaltung aber nicht über die Kapazitäten verfügt, diesen konsequent nachzugehen. Wir brauchen Stellenaufwuchs statt Kürzungen im Wohnungsbereich.
Auch der Freistaat muss endlich seine Hausaufgaben machen. Leipzig braucht ein schärferes Zweckentfremdungsrecht. Leerstand darf nicht erst nach einem Jahr zum Problem werden, Ferienwohnungsnutzung nicht erst nach drei Monaten. Verwahrlosung von Wohnraum und überwiegend gewerbliche Nutzung müssen als Zweckentfremdung erfasst werden. Der Stadtrat hat genau das auf unsere Initiative bereits beschlossen (https://gleft.de/6Mx). Jetzt ist Sachsen am Zug. Vor allem brauchen wir schnell die neue Registrierungs- und Datenübermittlungspflicht für Ferienwohnungsplattformen wie Airbnb – die Stadt braucht diese Daten, um Zweckentfremdung wirksam aufzudecken und gezielt dagegen vorzugehen.“