Wir haben im Landtag die Absenkung der Wahlalters bei Kommunal- und Landtagswahlen beantragt, längst Praxis in zahlreichen Bundesländern und zu den Europawahlen. Es ist keine rechtliche Frage, sondern die nach dem politischen Willen von Erwachsenen.
Mit fadenscheinigen Argumenten hat die CDU dagegen gestimmt, die SPD aus Koalitionsräson und die AfD, weil sie progressive Veränderungen im Sinne junger Menschen sowieso ablehnt. Ich dokumentiere meine Rede:
Die Absenkung des aktiven Wahlalters ist keine Frage der juristischen Möglichkeiten mehr, sondern vor allem eine Frage der Haltung gegenüber jungen Menschen Die entscheidende Frage lautet: Trauen Sie jungen Menschen Verantwortung zu – oder nicht?
Mit diesen Worten leitete der Geschäftsführer des Leipziger Stadtjugendrings, Tom Kemmner, sein Statement im Rahmen der Sachverständigenanhörung zu unserem Gesetzentwurf zur Absenkung des Wahlalters in Sachsen ein.
Und genau darum geht es heute.
Wir sprechen über eine Generation, die hochpolitisiert ist und gleichzeitig mit massiven Krisen und Herausforderungen umgehen muss. Kriege, wirtschaftliche Krisen, die Klimakrise und eine Sozialstaatsreform, die sich als massives Kürzungsprogramm entpuppt – all das bewegt junge Menschen und entscheidet über ihre Zukunft.
Doch die angebotenen politischen Lösungen lassen viele ratlos und skeptisch zurück.
Und gleichzeitig wiegt ihre Stimme bei essentiellen Entscheidungen nicht.
Am augenfälligsten ist das beim Thema Wehrpflicht. Politik greift massiv in das Leben junger Menschen ein – gefragt werden sie nicht. Und dieses Problem stellt sich nicht nur auf Bundesebene. Auch auf Landes- und Kommunalebene werden Entscheidungen getroffen, die das Leben junger Menschen unmittelbar betreffen – bei Bildung, ÖPNV, Jugendhilfe, Wohnraum oder Klimaschutz. Trotzdem dürfen 16- und 17-Jährige bei diesen Entscheidungen bisher nicht mitentscheiden.
Das ist ein Widerspruch, den wir endlich angehen sollten.
Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir jungen Menschen ab 16 Jahren das Recht einräumen, an Kommunal- und Landtagswahlen teilzunehmen und direktdemokratische Instrumente wie Volks- oder Bürgerbegehren zu nutzen – ihre Stimme also aktiv einzusetzen.
Und wir schlagen damit keineswegs einen politischen Sonderweg ein.
In 11 Bundesländern gilt das Wahlrecht ab 16 bei Kommunalwahlen, in 8 bei Landtagswahlen. Zuletzt zog das CDU-geführte Nordrhein-Westfalen nach. Und auch bei den Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin werden am kommenden Sonntag 16- und 17-jährigen wählen können. Last not least: bei den vergangenen Europawahlen durften die 16- und 17-Jährigen wählen. Und nein: Die Welt ist davon nicht untergegangen.
Natürlich muss mit einer Absenkung des Wahlalters ein Mehr an politischer und demokratischer Bildung einhergehen: von der Kita über die Schule und natürlich an den vielen informellen Lernorten.
Aber dann müssen wir auch ehrlich sein: Demokratische Bildung braucht politische Bildung – und politische Bildung braucht Förderung.
Sie braucht stabile Strukturen und nicht Kürzungen im Doppelhaushalt. Sie braucht Demokratieförderung und nicht deren Abbau.
Und dass junge Menschen diese Möglichkeit nutzen wollen, dafür gibt es längst praktische Erfahrungen.
Ja junge Menschen sind oft interessierter und besser informiert als die, die das Wahlrecht haben.
Es ist an uns, auf junge Menschen als politische Subjekte zuzugehen – und nicht auf sie herabzuschauen.
Und auch ein weiterer Punkt spricht für die Absenkung: Eine frühe Erstwahl kann die spätere Wahlbeteiligung stabilisieren.
Mit etwa 20 Jahren befinden sich viele junge Menschen in Umbruchphasen: Ausbildung, Studium, Umzug, neuer Freundeskreis. Mit 16 oder 17 sind sie häufig noch stärker in stabile soziale Strukturen eingebunden.
Wenn wir wollen, dass Menschen dauerhaft wählen gehen, dann sollten wir ihnen die erste Wahl nicht erst dann ermöglichen, wenn sie gerade dabei sind, ihr ganzes Leben neu zu sortieren.
Und nun noch ein Wort zu dem Scheinargument aus der Mottenkiste, das wir auch in der Anhörung wieder gehört haben: die Engführung des Wahlalters mit der Geschäftsfähigkeit.
Das Recht auf politische Mitbestimmung hat mit der Geschäftsfähigkeit weder verfassungsrechtlich noch sonst wie etwas zu tun.
Und ich erinnere an dieser Stelle vor allem die Kollegen der CDU an die Debatte zur Absenkung der Strafmündigkeit, die sie ja immer wieder selbst anheizen:
Für eine unter 14-Jährige soll es möglich sein, strafrechtlich Verantwortung zu tragen. Aber mit 16 soll ein junger Mensch noch nicht reif genug sein, um verantwortungsvoll einen Wahlzettel auszufüllen?
Diese Logik überzeugt mich nicht.
Das Wahlrecht ab 16 ist für uns als Linke das absolute Minimum.
Wir bringen diesen Gesetzentwurf ein, mit dem eine Änderung unserer Landesverfassung einhergehen muss – das wissen wir.
Und wir nehmen mit unserem Änderungsantrag den Vorschlag aus der Sachverständigenanhörung zu einem gestaffelten Inkrafttreten auf: Zuerst wird die Verfassung geändert, dann tritt die einfachgesetzliche Regelung in Kraft.
Lassen Sie uns Sachsens Wahlrecht updaten. Lassen Sie uns jungen Menschen eine Stimme geben.
Und da sind wir wieder bei der Frage: Trauen wir jungen Menschen Verantwortung zu – oder nicht?
Wir tun es.