Am vergangenen Freitag brachte der Bundestag die Entkriminalisierung des Besitzes und Konsums von Cannabis für Erwachsene auf den Weg. Möglich werden sollen der private sowie der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen. Die Linke im Bundestag hat dem Gesetz zugestimmt, aber gefordert, dass die Entkriminalisierung durch Prävention und Gesundheitsschutz begleitet wird. Genau das hat die Linksfraktion im Sächsischen Landtag bereits im Sommer 2023 von der Staatsregierung verlangt (Drucksache 7/12513). Ich kommentiere:
„Wir begrüßen die Entkriminalisierung des Besitzes und Konsums von Cannabis. Das ist ein Schritt in einen vernunftorientierten und zeitgemäßen Umgang mit dieser Substanz. Auch in Sachsen stehen viele Anbauvereinigungen in den Startlöchern. Die Staatsregierung darf den Beschluss im Bundesrat nicht blockieren! Allerdings kümmert sich die Koalition bisher offenbar so gut wie gar nicht um das Thema Gesundheitsschutz (Drucksache 7/15441).
Die Staatsregierung muss die Kommunen bei der Entkriminalisierung begleiten. Dazu gehört finanzielle Unterstützung. Aufklärungs-, Präventions- und Beratungsangebote sind jetzt umso dringlicher, um sachlich, unvoreingenommen und ohne Tabu über den Konsum und dessen Folgen zu informieren. Die Risiko- und Handlungskompetenz insbesondere junger Menschen gehören gefördert. Wir fordern eine Schulungsoffensive für Fachkräfte aus Schule und Jugendarbeit, für Eltern und Ordnungsämter. Die Anbauvereinigungen müssen begleitet und bei Präventionskonzepten unterstützt werden.
Die CDU muss ihre absurde Verteufelungsrhetorik in die Mottenkiste packen. Das Sozialministerium muss koordinieren und unterstützen. Cannabis ist kein gewöhnliches Konsumgut, doch wie bei Tabak und Alkohol ist es unvermeidlich, dass viele Menschen es nutzen. Wir vertreten das Gegenbild zu Abstinenz oder dem Missbrauch durch exzessiven Konsum: Drogenmündigkeit. Wir müssen über die gesundheitlichen Folgen des Cannabis-Gebrauchs sprechen, ohne ihn zu idealisieren oder zu verdammen.
Auf das Land und die Kommunen kommen neue Aufgaben zu: Vor allem müssen breitenwirksame cannabisspezifische Präventions- und Suchthilfeangebote her. Erlaubnisse für Anbauvereinigungen müssen erteilt und kontrolliert werden. Die Bediensteten von Land und Kommunen müssen für den Umgang mit der Legalisierung geschult werden. Nicht zuletzt müssen die Staatsanwaltschaften Anträge bearbeiten, die darauf zielen, die bisher im Rahmen der Strafverfolgung gebotenen Einträge im Bundeszentralregister zu tilgen.“
PM 26. Februar 2024
Für mich wirkt es so, als ob man auf eine Art Universallösung von der Bundesregierung wartet, um allen Gefahren und Ängsten begegnen zu können.
Ich denke, dass die Beendigung der Stigmatisierung bereits einen entscheidenden Teil zur Prävention beiträgt. Jedoch müssen sich die Menschen mit dem Thema am besten selbst auseinandersetzen. Zu den Gefahren von Cannabis, insbesondere für jüngere Menschen, gibt es viele Informationen im Netz, auch speziell auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums. Was den Ausbau von Präventionsprogrammen angeht, wird dort u.A. das BZgA genannt.
Zunächst liegt jedoch für Jugendliche keine neue Situation vor, da das Verbot für U18 jährige bestehen bleibt. Für alle anderen sei an dieser Stelle „Canada’s Lower-Risk CannabisUse Guidelines(LRCUG)“ genannt. Die Empfehlungen für den Umgang mit Cannabis blicken dort bereits auf einige Jahre Erfahrung zurück.
Die Forderung nach entsprechenden Päventionskampagnen ist absolut nachvollziehbar und sinnvoll, die Entwicklungen aus anderen Ländern zeigen allerdings auch, dass keine Zunahme von Cannabis Konsum zu erwarten ist, welche mit dem neuen Cannabisgesetzt einhergeht. Somit sind zusätzliche Präventionsmaßnahmen grundsätzlich immer sinnvoll aber nicht so zwingend notwendig, wie sich auf den ersten Blick vermuten lässt.