Seit Monaten macht die Linksfraktion Druck für mehr Sozialwohnungsbau – unter anderem mit einer Landtagsdebatte, einem Positionspapier und einem Antrag (Drucksache 7/14784). LautMedienberichten plant die Regierung nun Veränderungen in der Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum. Demnach soll ein zweiter Förderweg für Schwellenhaushalte eingeführt und die Baukostengrenze gestrichen werden. Mein Statement:
„Viel zu spät, aber immerhin jetzt will die Staatsregierung jetzt den Sozialwohnungsbau wieder in Gang bringen, nachdem er fast zum Erliegen gekommen ist. Wir haben immer wieder konkrete Vorschläge zu den Förderbedingungen gemacht. Links wirkt!
Die Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum enthält bisher eine Grenze bei den Baukosten die nicht überschritten werden darf. Das führt seit anderthalb Jahren dazu, dass Wohnungsunternehmen den Sozialwohnungsbau kaum noch finanzieren können. Die Änderung der Baukostengrenze ist überfällig, das CDU-geführte Regionalministerium hat sie verschleppt. Die Zuschüsse müssen anhand eines regelmäßigen Baukostengutachtens flexibel gezahlt werden, wie wir bereits im Juni vorschlugen.
Außerdem sollen endlich auch jene Haushalte eine Sozialwohnung beziehen dürfen, deren Einkommen knapp oberhalb der bisherigen Grenze liegt, aber zu gering ist, um auf dem freien Markt eine angemessene Wohnung zu bekommen. Auch das ist lange überfällig, denn selbst Mittelschichthaushalte leiden unter den heftigen Mietanstiegen. Die geförderten Mieten werden über 6,50 Euro liegen. Damit keine Konkurrenz zwischen den verschiedenen Zielgruppen entsteht, müssen unterm Strich allerdings deutlich mehr geförderte Wohnungen entstehen! Das kann mit dem derzeitigen Fördervolumen nicht gelingen. Wir wollen deshalb, dass zusätzlich 250 Millionen Euro investiert werden. Damit sind auch längere Sozialbindungen finanzierbar, sodass Sozialwohnungen dauerhaft Sozialwohnungen bleiben. Schließlich werden in Sachsen erst seit 2017 wieder welche gebaut.“
PM 28.11.2023