Am 26. Januar 2021 berichtete die Freie Presse über Pläne des Innenministers Roland WöIler, für 7,5 Millionen Euro Drohnenabwehrtechnik für die sächsische Polizei anzuschaffen. Das Innenministerium erläuterte, dass der Drohnenabwehr bei der „Bekämpfung der Schwerkriminalität und der Abwehr terroristischer Aktionen“ eine „stetig wachsende polizeitaktische Rolle“ zukomme und „eine abstrakte und konkrete Bedrohung durch Drohnen […] mittlerweile allgegenwärtig“ sei.
Die Antworten Wöllers auf meine Kleine Anfrage (Drucksache 7/5550) zeichnen nun jedoch ein völlig anderes Bild.
Demnach kann der Innenminister „weder im Freistaat Sachsen noch bundesweit“ auch nur eine einzige Straftat anführen, die mithilfe von Drohnen verübt wurde. Eine fundierte abstrakte oder konkrete Gefahrenprognose abseits eines Verweises auf die „stetige Entwicklung neuartiger Drohnen und deren Leistungssteigerung in Kombination mit ihrer einfachen Handhabung“ bleibt er ebenfalls schuldig. Mein Statement:
„Es ist absurd, dass die Staatsregierung auch mit ihrem neuen Doppelhaushalt die soziale und gesundheitliche Infrastruktur nicht ausreichend finanzieren wird, aber plötzlich 7,5 Millionen Euro zur Bekämpfung einer nicht begründeten ,Gefahr‘ durch Drohnen bereitstellen will. Der entlassungsreife Innenminister will sich aus seiner geschwächten Stellung heraus offenbar verzweifelt als Macher inszenieren. Ohne valide Prognose spricht er von einer Gefährdung durch Drohnen in Verbindung mit Schwerkriminalität oder terroristischen Aktionen.
Anstatt viel Geld für die Anschaffung einer Drohnenabwehr auszugeben, obwohl noch keine einzige Straftat in Sachsen mithilfe von Drohnen begangen wurde, sollte Wöller sich auf seine Kernaufgaben als Innenminister konzentrieren. Dazu gehören zum Beispiel das Ergreifen wirksamer Maßnahmen gegen Racial Profiling und die Stärkung der interkulturellen Kompetenz der Polizei.“
PM 08. April 2021