Die Fraktion DIE LINKE. im Leipziger Stadtrat fordert in einem Antrag die Schaffung eines/einer Beauftragten für Kinder und Jugend in der Leipziger Stadtverwaltung sowie die personelle Stärkung der Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung. Mein gemeinsames Statement mit meinem Stadtratskollegen William Rambow:
William Rambow: „Kinder und Jugendliche haben Rechte. Die Leipziger Stadtverwaltung muss die, als Bundesrecht geltende, UN-Kinderrechtskonvention konsequenter umsetzen, sonst sind einzelne städtische Entscheidungen möglicherweise sogar anfechtbar. Ebenso muss die Kinder- und Jugendcharta zeitnah erarbeitet werden und endlich eine Diskussion zur Kinderarmut in unserer Stadt begonnen werden. Dafür müssen die entsprechenden Strukturen gestärkt werden. Es braucht eine Beauftragte oder einen Beauftragten, welche die Belange der Kinder und Jugendlichen in der Verwaltung in den Blick nimmt. Dazu gehört aber auch, dass die bestehende Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung gestärkt wird, damit sie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Entscheidungen, die sie betreffen, weiter vorantreiben kann.“
Juliane Nagel: „Der Stadtrat hat im Mai 2020 beschlossen, dass sich die Stadt Leipzig eine Kinder- und Jugendcharta gibt. Die Charta soll die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Leipzig stärken und den Blick auf die gravierende Kinderarmut, die in Leipzig seit Jahren stabil ist. Gerade mit Blick auf die Corona-Pandemie müssen wir unbedingt über die Situation von Kindern und Jugendlichen ins Gespräch kommen. Dabei ist uns wichtig, dass Akteure der Zivilgesellschaft einbezogen werden, aber vor allem auch die Kinder und Jugendlichen selbst eine gewichtige Stimme bekommen. Wir leisten uns als Stadt Leipzig zurecht Beauftragte für verschiedene Bevölkerungsgruppen wie Migrant*innen, Senior*innen und für Menschen mit Behinderungen, die Einrichtung einer/ eines Beauftragten für die Belange von Kindern und Jugendlichen ist überfällig!“
Im Frühjahr hatte ein Gutachten des Deutschen Kinderhilfswerks aufgezeigt, dass kommunale Verwaltungen die UN-Kinderrechtskonvention größtenteils nur unzureichend umsetzen. Eine mangelnde Beteiligung von Kindern an kommunalen Entscheidungen kann demnach dazu führen, dass Kinder die Entscheidung anfechten können. Eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (VII-A-01011-AW-01) zeigte auch für Leipzig Nachbesserungsbedarfe auf.
Die Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung umfasst zurzeit eine Vollzeitstelle und bündelt verschiedene Aufgaben, dazu gehören die Begleitung des Jugendparlaments, die Schulung der städtischen Ämter im Hinblick auf Kinder- und Jugendbeteiligung sowie die Fortschreibung des Konzepts Kinder- und Jugendbeteiligung aus dem Jahr 2016.
Der Antrag VII-A-02049 »Einrichtung der Stelle einer/eines „Beauftragte/n für Kinder und Jugendliche“ und Stärkung der „Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung“« wurde auf der heutigen Ratsversammlung in 1. Lesung behandelt und wird damit in den kommenden Wochen in den Ausschüssen des Stadtrats diskutiert.