Zum 30. Juni 2020 hat das Deutsche Rote Kreuz (DRK) die Asylverfahrensberatung an den Erstaufnahmestandorten Chemnitz, Dresden, Leipzig und Dölzig eingestellt. Hintergrund sind die ausgelaufenen Fördermittel aus dem EU- Asyl-, Migrations – und Integrationsfonds (AMIF), die über den Bund ausgereicht und durch Landesmittel kofinanziert wurden. Damit existiert an den Standorten keine unabhängige Asylverfahrensberatung mehr, sondern nur noch die des BAMF. Laut Antwort auf die Kleine Anfrage (Drs 7/2848) hatten seit Anfang 2019 bis zum jetzigen Zeitpunkt 927 Asylsuchende die Beratung des DRK genutzt. Mein Statement:
Nach nicht mal eineinhalb Jahren ist das überaus erfolgreiche Projekt der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung in den Erstaufnahmeeinrichtungen abgewickelt worden. Hintergrund ist eine 2019 vorgenommene Änderung des Asylgesetzes. Mit dem so genannten „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ ist das Oxymoron einer „unabhängigen staatlichen Asylverfahrensberatung“ ins Asylgesetz formuliert worden. Auf dieser Basis bewahrheiten sich nun die Befürchtungen aus der Zivilgesellschaft, dass die staatliche Beratung des BAMF die unabhängige Beratung der freien Träger verdrängt.
Für viele Geflüchtete ist die Beratung durch eine staatliche Stelle schon aufgrund ihrer potentiellen Parteilichkeit keine Alternative. Auch aus fachlicher Sicht ist es abzulehnen, dass die Behörde, die die Entscheidungen im Asylverfahren trifft, auch eine vermeintlich unabhängige Beratung vornimmt. Zudem werden viele wichtige Aufgaben einer qualifizierten Rechtsberatung vom BAMF nicht übernommen. Dazu gehören unter anderem die Begleitung bei Anhörungen oder eine Beratung zu alternativen Verfahren und Aufenthaltsmöglichkeiten sowie eine Beratung zu Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln gegen BAMF-Bescheide. (siehe Stellungnahme der BAGFW zum Thema als pdf)
Als LINKE erinnern wir vor allem die Grünen an den langen gemeinsamen Kampf für eine unabhängige Asylverfahrensberatung. Diese wahrt die Rechte der Schutzsuchenden und würdigt deren individuelle Verfolgungsschicksale. Eine unabhängige Beratung fördert die Qualität der getroffenen behördlichen Entscheidung und entlastet auch die Verwaltungsgerichte.
Die Landesregierung muss schleunigst die Finanzierung einer behördenunabhänigigen Asylverfahrensberatung sicherstellen, entweder durch Mittel aus dem Landeshaushalt oder indem sie Druck auf die Bundesebene ausübt. Die Beratung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist keine adäquate Alternative. Die intensive Inanspruchnahme der unabhängigen Asylverfahrensberatung des DRK in Sachsen sprechen für sich.
> Hintergrund: Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag zur unabhängigen Asylverfahrensberatung:
https://www.ulla-jelpke.de/wp-content/uploads/2020/06/1919535-unabh%C3%A4ngige-Asylverfahrensberatung.pdf<https://www.ulla-jelpke.de/wp-content/uploads/2020/06/1919535-unabhängige-Asylverfahrensberatung.pdf
PM 14. August 2020