Schon im April 2016 hat die Linksfraktion im Stadtrat nach der bedarfsgerechten Kitaplatz-Versorgung in Leipzig gefragt, und dabei auch nach geflüchteten Kindern. Die Antworten zeigen: Es gibt weiter Defizite:
In den letzten Jahren staute sich in Leipzig ein hohes Defizit an Betreuungsplätze in Krippe und Kindergarten an. Dies war durch den Geburtenboom einerseits, schlechte Planungen der Stadt und sich verzögernden Baumaßnahmen neuer Kita andererseits bedingt. Seit kurzem geht es schneller voran, allen Bedarfen kann jedoch immer noch nicht entsprochen werden.
Dies zeigt auch die Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im Leipziger Stadtrat. In einigen Stadtbezirken gibt es weiter deutliche Engpässe insbesondere bei der Versorgung mit Krippenplätzen. Die Stadt legt deshalb – nach eigenen Aussagen weiche – Kriterien bei der Platzvergabe an. Harte Kriterien sind seit der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz zum 1.8.2013 rechtswidrig!
Die vorhandenen Daten zeigen zudem, dass geflüchtete Kinder zu einem nur geringen Anteil – nämlich zirka 25 % – Tagesbetreuung wahrnehmen. Dabei sind die Kinder anerkannter Geflüchteter nicht mitgezählt. Hier müssen Ursachen für die geringe Betreuungsquote eruiert werden und zudem den ErzieherInnen mehr Unterstützungsmöglichkeiten zur Seite gestellt werden. Dies fängt bei Sprach- und Kulturmittlung an und darf auch spezifische Hilfen im Umgang mit traumatisierten Kindern nicht außer Acht lassen.
Antworten auf die Anfrage der Linksfraktion
1.Wie viele Bedarfsanmeldungen für welche Betreuungsform liegen der Stadt Leipzig vor, die noch nicht bedient werden konnten?
Mit Stand zum 15.04.2016 gibt es 28 Klagevorgänge, bei denen noch kein Platzangebot unterbreitet werden konnte. Die tatsächliche Zahl noch nicht bedienter Betreuungsanfragen kann höher sein. Im KIVAN sind die Bedarfsanmeldungen erfasst. In welchem Umfang Bedarfe noch offen sind, lässt sich allerdings nicht ablesen, da nicht alle Kindertageseinrichtungen das Vertragssystem KIVAN nutzen. Ein Vergleich der Monatsstatistik der Belegungssituation und des KIVAN zeigt, dass in letzterem eine hohe Anzahl an Betreuungsverträgen durch die Kindertageseinrichtungen nicht eingestellt wurde.
2. In welchen Stadtbezirken sind Engpässe bei der Versorgung zu verzeichnen (bitte nach Krippe und Kindergarten differenzieren)?
Im Dezember 2015 standen für 80,8% der 1 bis unter 3 jährigen in Leipzig wohnhaften Kinder Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege zur Verfügung. Im Hinblick auf Krippenplätze in Kindertageseinrichtungen lagen die Stadtbezirke Südost, Süd, Südwest und Nord unter dem städtischen Durchschnitt von 58,3%. Ein Ausgleich erfolgt über die benachbarten Stadtbezirke.
Für die 3 bis 6 jährigen in Leipzig wohnhaften Kinder stehen im Durchschnitt ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung. Die Stadtbezirke Südost, Südwest und Nord verfügten über einen Versorgungsgrad von unter 100%.
3. Wendet die Stadt Leipzig in ihren Kindertageseinrichtungen weiterhin Zugangskriterien an? Wenn ja, welche? Wie viele Kinder wurden so vom Besuch einer Krippe bzw. eines Kindergartens ausgeschlossen?
Aufgrund steigender Geburtenzahlen und Zuzug übersteigt die Zahl der Platzsuchenden Kinder noch die derzeitig verfügbaren Betreuungsplätze. Aus diesem Grund erfolgt in den kommunalen Kindertageseinrichtungen die Einschätzung der Dringlichkeit der Platzvergabe unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte:
- Das Kind hat bisher keine Betreuung.
- Das Kind wird in einer Einrichtung betreut, die weiter als 30 Minuten von der Wohnanschrift der Familie entfernt liegt.
- Das aufzunehmende Kind hat ein Geschwisterkind in der Kindertageseinrichtung.
- Beide Elternteile bzw. der alleinerziehende Elternteil sind berufstätig.
- Die Familie hat eine besondere familiäre Situation.
- Der Allgemeine Soziale Dienst empfiehlt eine Betreuung.
Mit Vollendung des ersten Lebensjahres haben alle Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Durch die Berücksichtigung der Aspekte erfolgt nur eine Priorisierung bei der Dringlichkeit des Erhalts eines Betreuungsplatzes. Es wird kein Kind vom Besuch einer Kindertageseinrichtung ausgeschlossen.
4. Wie viele Kinder von Asylsuchenden und Flüchtlingen unter sechs Jahren leben zum Stichtag 01.04.2016 in Leipzig, und wie viele davon besuchten eine Kita?
Zum Stichtag 31.03.2016 lebten 734 Kinder unter sechs Jahren im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig. Zum Stichtag 16.03.2016 waren insgesamt 185 Kinder von geflüchteten Familien im Kitaplatz-Vergabesystem der Stadt Leipzig (KIVAN) erfasst, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. Es können dort gegenwärtig nur die Kinder von geflüchteten Familien der statistisch erfasst werden, die ihren Wohnsitz in einer der Gemeinschaftsunterkünfte haben. Kinder von geflüchteten Familien, die dezentral wohnen, können nicht statistisch erfasst werden, da der ausländerrechtliche Status eines Kindes bisher kein Erfassungskriterium im KIVAN ist. Insofern ist davon auszugehen, dass der Anteil der betreuten Kinder aus geflüchteten Familien höher liegt.
5.Wie werden die Kitas in freier Trägerschaft unterstützt, um eine passgerechte Betreuung von geflüchteten Kindern zu gewährleisten?
Kitas werden mit Informationsveranstaltungen für die Träger, Trägerberatungen, dem Einsatz von Sprach- und Kultur unterstützt.