Gemeinsam mit meiner Kollegin Petra Zais von den Grünen äußere ich mich zu den Ergebnissen der Anhörung zur medizinischen Versorgung von Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus. Zur Lösung dieser Fragen haben DIE LINKE und Die Grünen im Landtag einen gemeinsamen Antrag gestellt
Zur öffentlichen Sachverständigenanhörung im Sozialausschuss des Sächsischen Landtags zum Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE ‚Medizinische Versorgung von Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus (Sans-Papiers) im Freistaat Sachsen‘ (Parlaments-Drucksache 6/2182) erklären Petra Zais, asylpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Juliane Nagel, Sprecherin für Flüchtlings- und Migrationspolitik der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:
„Nach den Ausführungen der Expertinnen und Experten sehen wir uns in unserem Anliegen, auch Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus eine adäquate medizinische Versorgung zukommen zu lassen, bestätigt. Wird Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus medizinische Versorgung vorenthalten, kann dies Folgeprobleme wie chronische oder besonders schwere Verläufe von Krankheiten auslösen. Das wollen wir nicht hinnehmen.“
Frau Dr. Patricia Klein, Ärztliche Geschäftsführerin der Sächsischen Landesärztekammer machte sich dafür stark, die Frage der gesundheitlichen Versorgung stets von aufenthalts- und kostenrechtlichen Fragen zu trennen. Denn die gesundheitliche Versorgung sei ein Menschenrecht. Bestätigung fand sie durch Prof. Dr. Dr. Sigrid Graumann, Professorin für Ethik und Mitglied der Zentralen Ethikkommission der Bundesärztekammer.
„Der von uns vorgeschlagene Einsatz eines anonymen Behandlungsscheins würde für einheitliche Verfahren in ganz Sachsen sorgen und damit auch zum Bürokratieabbau beitragen“, erklärt Zais.
Hannes-Caspar Petzold vom Medinetz Leipzig, das seit Jahren Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus medizinische Hilfe vermittelt, hat den Einsatz eines anonymen Krankenscheins befürwortet. Das rechtliche Rahmenwerk sei vorhanden. Die Herausforderung liege in einer sachsenweit standardisierten Umsetzung.
Juliane Nagel weist darauf hin, dass noch immer „in der Ärzteschaft und in den Sozialämtern Unwissen insbesondere in Bezug auf die Abrechnung bei der Behandlung von Menschen ohne Aufenthaltsstatus vorliegt. Der verlängerte Geheimnisschutz sei zudem nicht allen bekannt“.
„Zunächst werden wir weitere Gespräche zur Konkretisierung des von uns vorgeschlagenen Modellprojekts führen. Unser Ziel ist es, eine breite parlamentarische Zustimmung zu erreichen“, erklären die beiden Abgeordneten.
>> Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag
Hintergrund:
Nach Aussage von Medinetz Leipzig halten sich im Freistaat Sachsen ca. 10.000 bis 15.000 Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstaus (Sans-Papiers) auf. Als Sans-Papiers werden Menschen bezeichnet, die zwar in der Regel ein Identitätspapier besitzen, aber für das Land, in dem sie leben, keine Aufenthaltsbewilligung haben.
Wenn Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus erkranken, >>gehen sie oftmals sehr spät zum Arzt aus Angst, entdeckt und abgeschoben zu werden. Nicht selten endet dies im medizinischen Notfall<<, heißt es in einer Informationsbroschüre der Bundesärztekammer.
Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz des Bundesministerium des Innern vom 26. Oktober 2009 sind Sozialämter bei der Gewährung von medizinischen Notfallbehandlungen nicht verpflichtet, Daten über das Fehlen eines Aufenthaltstitels an die Ausländerbehörden weiter zu geben (verlängerte Geheimnisschutz). (siehe 88.1. ff.)
PM 18.1.2016