Stabile Finanzierung der Jugendhilfe in einer wachsenden Stadt sichern

Rede zu zwei Anträgen, mit der die Abwicklung von drei Jugendhilfe-Projekten und Einschnitte in Stellen in elf Leipziger Offenen Treffs verhindert werden soll. Die fraktionsübergreifenden Anträge wurden durch eine Mehrheit vom Stadtrat beschlossen

Anrede

Beide nun zu bescheidenden Anträge sind Konsequenz der Einführung des Doppelhaushalts. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe haben wir weiterhin einjährige Förderverfahren und im zweiten Jahr des Doppelhaushalts wird klar: Das Geld reicht nicht. Und dabei reden wir noch nicht einmal über veränderte Bedarfe, sondern über gestiegene Personal- und Sachkosten.

Würden wir vom vorgesehenen Budget i.H.v. 10,15 Millionen Euro ausgehen, müssten wir ganze Projekte aus den Bereichen §14 und 16 SGB VIII, also Jugendschutz und Familienbildung streichen und im Bereich § 11 SGB VIII erhebliche Einschnitte in bestehende Angebote vornehmen. Es kann nicht in unserem Interesse sein ein Projekt des Jugendschutzes und zwei gut funktionierende Projekte der Familienbildung wegfallen zu lassen ebenso wie es fahrlässig wäre die Personalausstattung in elf Offenen Treffs zu schwächen, vor allem nicht wenn wir quasi parallel über Qualitätsstandards im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sprechen. Unser Weg muss die Stärkung der Jugendhilfelandschaft sein, nicht deren Schwächung. Dies ist gerade vor dem Hintergrund des stetigen Aufwuchses der Zahl Kinder und Jugendlicher in dieser Stadt und der mit der Zuwanderung von MigrantInnen wachsenden Herausforderungen unabdingbar.

Mit unserem ersten Antrag – ein gemeinsamer Antrag von Grünen, LINKEN, SPD und Stadtrat Albrecht von der CDU wollen wir 70.000 Euro für die Leistungsbereiche der §§ 14 und 16 SGB VIII einstellen. Diese Summe soll aus dem Gesamthaushalt der Stadt und dabei aus möglichen Rücklaufgeldern genommen werden.

Mit dem zweiten Antrag – von Grünen, LINKER und SPD – wollen wir im Leistungsbereich des § 11 SGB VIII also Jugendarbeit 100.000 Euro mehr einstellen. Die Summe soll aus der bisherigen Finanzierung des OFT Mühlholz geschöpft werden, der bekanntermaßen seit Mitte vergangenen Jahres als Inobhutnahmeeinrichtung für umA genutzt wird.

Sehr geehrte Damen und Herren,
immer wieder reden wir über Problemlagen, Kinderarmut, Schulverweigerung, emotionale Verwahrlosung oder aber Demokratie-Verweigerung wie heute in der aktuellen Stunde. Lassen sie uns im Bereich der Prävention investieren, damit können Wege zur gesellschaftlichen Teilhabe junger Menschen geebnet und Folgeprobleme verhindert werden.

Für den nächsten Doppelhaushalt müssen wir im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe über eine angemessene Dynamisierung des Budgets sprechen. Wir brauchen Flexibilität und eine zweijährige auskömmliche Finanzierung. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe muss gewährleisten, dass die Aufgaben des SGB VIII von den beauftragten Leistungserbringern adäquat erfüllt werden können.

Lassen sie unsere fraktionsübergreifenden Anträgen mit großer Mehrheit beschließen.

Rede zu den Anträgen der Fraktion DIE LINKE A 02205 „Überplanmäßiger Mehrbedarf im Haushaltjahr 2016 zur Finanzierung von Leistungsangeboten von Trägern der Freien Jugendhilfe im Leistungsbereich des § 11 SGB VIII“ und A 02206 „Überplanmäßiger Mehrbedarf im Haushaltjahr 2016 zur Finanzierung von Leistungsangeboten von Trägern der Freien Jugendhilfe in den Leistungsbereichen der §§ 14 und 16 SGB VIII“.

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