Racial Profiling in Sachsen: Blinder Fleck

585376391Auch wenn das Sächsische Innenministerium keine Zahlen vorweisen kann: rassistische (Polizei-)Kontrollen gehören für Migrant*innen auch in Sachsen zur Realität. Es müssen endlich entschiedene Maßnahmen gegen diese menschenrechtswidrige Praxis her!

An der EU-weiten Polizei-Aktion „Mos Maiorum“ im Oktober 2014 waren keine sächsischen PolizeibeamtInnen beteiligt. Dies besagt die Antwort auf meine Kleine Anfrage an die Sächsische Staatsregierung (hier klicken). Im Rahmen dieser Aktion, an der sich alle EU-Staaten beteiligten, wurde an Verkehrsknotenpunkte wie Bahnhöfen, Flughäfen und Autobahnen „Jagd auf Flüchtlinge“ (DIE ZEIT) gemacht.
Polizeiaktionen wie Mos Maiorum erhöhen den Druck auf Menschen, die die Festung Europa vielleicht auch irregulär überwunden haben, sie öffnen andererseits Tür und Tor für rassistische Kontrollpraxen (Racial Profiling).

In einer zweiten Anfrage (hier klicken) habe ich darum nach Problemanzeigen und Beschwerden aufgrund polizeilicher Racial Profiling sowie Gegenmaßnahmen innerhalb des Polizeiapparats gefragt.
Es zeigt sich durch die Antwort: Die sächsische Polizei ist für Rassismus nicht hinreichend sensibilisiert. Für Migrantinnen und Migranten gehören verdachtsunabhängige Kontrollen aufgrund ihres als „nicht deutsch“ wahrgenommenen Äußeren auch in Sachsen zur Realität. Diese Form des institutionellen Rassismus wirkt stigmatisierend und ausgrenzend.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes klassifiziert Racial Profiling als einen „schweren Verstoß gegen die Menschenrechte“. Ende 2012 stufte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz diese Praxis als rechtswidrig ein, weil sie gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes verstößt. Es ist löblich, dass die Staatsregierung das Koblenzer Urteil begrüßt. Den Worten müssen allerdings auch Taten folgen. Um gegen Racial Profiling vorzugehen, bedarf es klarer, interner Dienstanweisungen, die polizeiliches Fehlverhalten sichtbar machen und unterbinden und unabhängige Beschwerdestellen.

Den mangelnden Daten zu rassistischen Kontrollen, auf die die Staatsregierung in ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage verweist, könnte die Einführung eines transparenten Beschwerdemanagements Abhilfe schaffen. Schon in der letzten Legislaturperiode des Sächsischen Landtages hatte die Fraktion DIE LINKE die Schaffung einer solchen unabhängigen Polizeibeschwerdestelle gefordert.

DIE LINKE wird Druck machen, dass die im Koalitionsvertrag versprochene Beschwerdestelle kommt und dass diese auch zur Instanz gegen rassistische Polizeikontrollen wird. Ein weiterer Schritt, um rechtswidrige Racial Profiling zu unterbinden, wäre eine Qualifizierungs- und Sensibilisierungsoffensive innerhalb der sächsischen Polizei. Wenn in den Jahren 2013/ 14 insgesamt 300 Polizistinnen und Polizisten an Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen zur Erlangung interkultureller Kompetenz teilgenommen haben, ist das ein Armutszeugnis! Insgesamt gibt es in Sachsen zirka 12.000 Polizeibeamtinnen und -beamte.

Links

>>> Der UN-Berichterstatter gegen Rassismus, Mutuma Ruteere, kritisiert die Praxis des so genannten „Racial Profiling“ bei Polizeikontrollen und ruft zu entschiedenen Gegenmaßnahmen auf (Juni 2014)

>>> Deutsches Institut für Menschenrechte: „Racial Profiling“ – Menschenrechtswidrige Personenkontrollen nach § 22 Abs. 1 a Bundes­polizeigesetz. Empfehlungen an den Gesetzgeber, Gerichte und Polizei (2013) download als pdf

>>> Blick nach England. Wie geht Polizeiarbeit ohne Racial/Ethnic Profiling? (2012)

>>> Kampagne für mehr demokratische Kontrolle der Polizei (Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag)

 

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