Nach Eröffnung der dritten Notunterkunft für Asylsuchende in Leipzig fordert DIE LINKE ein Festhalten an kleinteiliger und dezentraler Unterbringung
Bis zum Jahresende werden in Leipzig nach offizielle Aussagen insgesamt 1400 Asylsuchende erwartet. Mit der Unterkunft in der Johannisgasse werden nach der Zschortauer Straße 44-46 und der Riesaer Straße 100 zirka 600 Plätze geschaffen, um diesen Menschen eine akzeptable Ankunft in Leipzig zu ermöglichen.
Gleichzeitig wird mit der Eröffnung dieser Notunterkünfte das 2012 beschlossene Konzept „Wohnen für Berechtigte nach Asylbewerberkonzept“ infrage gestellt. Das Konzept sieht die Errichtung von Unterkünften für maximal 50 Personen im Stadtgebiet und die Forcierung der dezentralen Unterbringung, d.h. das selbstbestimmte Wohnen in eigenen Wohnungen, vor. Mit der Fortschreibung des Konzeptes im November 2013 wurde der Verwaltung ermöglicht von diesen Rahmenbedingungen abzuweichen und zwei Erstunterbringungseinrichtungen zu errichten, die maximal 150 Menschen beherbergen können. Schon diese Größe überschreitet die Kapazität, die der Sächsische Ausländerbeauftragte Dr. Martin Gillo mit einer Kapazität von 50 – 100 Plätzen empfiehlt. „Im Gegensatz zu Massenunterkünften können sich Menschen dort wie normale Mit-Einwohner fühlen und sich genau so verhalten“ so Gillo im Oktober 2013.
Der landesweit beispielhafte Ansatz bei der Unterbringung von schutzsuchenden Menschen droht nun unter die Räder zu kommen. Auch von der Schließung der stark kritisierten Massenunterkunft in der Torgauer Straß3 290 wurde inzwischen Abstand genommen.
Der Stadtrat hat sich im November 2013 einem Prüfauftrag der Linksfraktion angeschlossen, nach dem die Stadt mit den großen Wohnungsunternehmen der Stadt – LWB, Genossenschaften und privaten Eigentümern – über die Bereitstellung von Wohnungskontingenten für Flüchtlinge verhandeln soll, wie es bereits in Berlin gehandhabt wird.
Auf Basis eines solchen Modells könnten mehr Flüchtlinge in eigene Wohnungen ziehen und in den Gemeinschaftsunterkünfte Platz für neu ankommende Flüchtlingen geschaffen werden.
Leider liegt trotz Nachfragen bis heute kein Ergebnis des Prüfauftrages vor.
Ein weiteres Problem ist die schleppende Bearbeitung der Anträge auf dezentrale Unterbringung durch das Sozialamt. Der Freistaat Sachsen schreibt vor, dass Flüchtlinge, die in eine eigene Wohnung ziehen wollen, zuerst nachweisen müssen, dass sie eine besondere Bedarfslage (Krankheit, Ausbildung, Kinder.. ) haben.
Die Lockerung der Kriterien für dezentrale Unterbringung durch das Land, die schnellere Bearbeitung von Anträgen sowie ein größeres Engagement der großen VermieterInnen Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen – das wären gute Voraussetzungen für die Fortführung der Linie des 2012 beschlossenen Unterbringungskonzepts.
PM Jule Nagel, 31.10.2014
Genauso ist es!
Und wir können heute fragen: was werden die selben Entscheider für 2017, 2018, 2019…anders machen?
Wahrscheinlich nichts – die Devise heißt reagieren statt agieren. Zielorientiertes, wirtschaftliches Denken weicht hier alten Verwaltungsstrukturen. Dabei wäre doch beides möglich: verantwortungsbewusstes Handeln und Ertrag. Ähnlich wie in jeder kleinen Firma.