Auch wenn Sonderstatistiken zu bestimmten Personengruppen einen eigenartigen Beigeschmack haben und die Bezeichnung der aktuell vom Innenministerium vorgelegten Statistik „Zuwanderung“ irreführend ist, räumen die veröffentlichten Zahlen mit Lügen auf. Meine Pressemitteilung zum Thema:
Dass es diese Statistik endlich gibt, ist Grund zur Freude für alle, die Fakten zur Kenntnis nehmen wollen, anstatt Lügen und Verschwörungstheorien zu folgen. Auch sie belegt, was klar ist: Flüchtlinge und Asylsuchende sind nicht per se krimineller als Einheimische, die Mehrheit verhält sich hier wie dort rechtskonform. Kriminalität, die Asylsuchende verüben, muss ebenso wie Delikte, die hier Geborene begehen, rechtsstaatlich verfolgt werden. Der Großteil geht auf Intensivstraftäter zurück. Auch wenn es eine auffällig hohe Zahl von Tatverdächtigen aus Tunesien und Georgien gibt – diese führen die Statistik der Mehrfach-/intensivtatverdächtigen an – darf der Stigmatisierung der aus diesen Ländern geflüchteten Menschen kein Vorschub geleistet werden. Vielmehr steht die Aufgabe, Ursachen zu erkennen und zu beheben.
Die Bezeichnung „Kriminalitätsentwicklung Zuwanderung“ ist irreführend. Bei den Zahlen handelt es sich nur jene zu straffällig gewordenen Asylsuchenden, nicht um Zahlen zur Kriminalität Zugewanderter insgesamt. Somit birgt die Wortwahl die Gefahr, das Stereotyp vom allgemein „kriminellen Ausländer“ zu bestätigen. Eine korrekte Benennung wäre wünschenswert.
Die Zahl der straffällig gewordenen Asylsuchenden bleibt auf einem niedrigen Niveau. Während die Zahl von Asylsuchenden in Sachsen rasant anstieg, kann bei der Kriminalitätsentwicklung eher von einem sinkenden Niveau gesprochen werden. 2014 gab es in Sachsen 16.549 Asylsuchende, von denen 3.897 Tatverdächtige waren (ca. 23,5 %). Im September 2015 waren 4.695 von insgesamt 45.212 Asylsuchenden tatverdächtig, was einem Anteil von nur mehr reichlich 10 % entspricht. Ein Großteil der Delikte fällt in den Bereich Diebstahl und Erschleichung von Leistungen, sprich Schwarzfahren. Das deutet darauf hin, dass Asylsuchende oft von Armut betroffen sind und sich sowohl Waren des täglichen Bedarfs als auch Tickets für ÖPNV-Nutzung nicht leisten können. Die mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vorgesehene Umstellung von Bargeld- auf Sachleistungen weist in eine falsche Richtung und wird die Problemlagen verschärfen. Ich fordere die Staatsregierung auf, in den Erstaufnahmeeinrichtungen bei der Barauszahlung von Taschengeld zu bleiben.
Ein deutlicher Anstieg ist bei den Straftaten gegen die Unterkünfte von Asylsuchenden zu verzeichnen. Dabei sticht Sachsen negativ hervor. Wir fordern einen besseren Schutz von Asylunterkünften und eine Langfriststrategie gegen Rassismus und Diskriminierung.
PM Fraktion DIE LINKE im SLT, 17.12.2015