Zahl der Straftaten gegen Unterkünfte von Geflüchteten in Sachsen weiter erschreckend – nicht verdrängen und vergessen!

25129303626_7c5baf78bf_zWie die Antwort der Staatsregierungauf die quartalsweise abgefragten Zahlen zu Demonstrationen und Straftaten gegen Unterkünfte von Geflüchteten ergibt, bewegen sich die Aufmärsche und Anschläge auf hohem Niveau. Dazu mein Statement

Im 2. Quartal hat es demnach 17 Straftaten gegen Unterkünfte von Geflüchteten gegeben (im 2. Quartal des Vorjahres waren es 19 gewesen.) Insgesamt ergibt sich für das gesamte erste Halbjahr damit eine vorläufige Zahl von 54 Straftaten, wovon mindestens 43 der PMK rechts zuzuordnen sind. Im ersten Halbjahr 2015 waren es 42 gewesen. Hinzu kommen 59 dokumentierte Aufmärsche gegen Asylunterkünfte. Die Dunkelziffer dürfte um einiges höher sein. Die Zahl der Angriffe auf Asylunterkünfte stagniert auf hohem Niveau. Was sich seit dem vergangenen Jahr jedoch verändert hat, ist die schwindende Aufmerksamkeit. Rassistische Stimmungsmache und Gewalt gehören mehr und mehr zum Alltag. Doch das darf nicht sein. Jeder einzelne Angriff ist erschütternd und muss eine demokratische Gesellschaft erschüttern. Mit jedem Angriff wird die Unversehrtheit von Menschen und der Anspruch einer offenen Gesellschaft angetastet und das mitten in einem sich zivilisiert nennenden Land.

Erschütternd ist auch der Blick auf die Delikte: vier Brandstiftungen, darunter ein versuchtes Tötungsdelikt, Körperverletzung, Nötigung und zahlreiche Sachbeschädigungen. Zwei Personen wurden bei den Angriffen verletzt. In der Liste der Straftaten findet sich auch das Ermittlungsverfahren wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung in Freital. Auch die Zahl der Aufmärsche bleibt auf einem hohen Niveau. Oft sind es die Hetztiraden auf solchen Veranstaltungen, die Täter*innen ermutigen. Mit 13 Aufmärschen seit Anfang April 2016 sticht dabei wiederum Chemnitz-Einsiedel hervor. Seit Herbst 2015 wird dort, unter maßgeblicher Mitwirkung von Nazis, gegen die Erstaufnahmeeinrichtung von Geflüchteten demonstriert. Im April 2016 wurden mehrere Brandsätze auf die Unterkunft, in der viele Familien leben, geworfen.

Die Zahl der eingestellten Verfahren zeigt, dass immer noch ein großer Teil der Täter*innen ungestraft davon kommt. Von 118 Ermittlungsverfahren aus 2015 wurden bisher 66 eingestellt. Das sind mehr als 55 %. In 12 Fällen kam es zu einer Verurteilung. Positiv sticht das Urteil gegen die zwei Männer hervor, die im Juni 2015 einen Brandanschlag auf eine noch unbewohnte Asylunterkunft in Meißen verübt hatten. Das Landgericht Dresden verurteilte im April 2016 zu Gefängnisstrafen von drei Jahren bzw. acht Monaten – ohne Bewährung.

Antwort auf die Kleine Anfrage (Parlaments-Drucksache 6/ 5595) http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=5595&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1

PM Fraktion DIE LINKE im SLT, 28. Juli 2016

Bildquelle: caruso pinguin, Kundgebung in Clausnitz, Februar 2016

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