Die Zahl der Angriffe auf Unterkünfte von Geflüchteten und auf geflüchtete Personen in Sachsen bleibt im Jahresvergleich auf hohem Niveau, der aktuelle Quartals-Vergleich bringt teilweise dramatische Zunahme. Zugleich steigt die Zahl der eingestellten Ermittlungsverfahren wegen Attacken auf Asylunterkünfte. Das ergibt sich aus der Antwort der Staatsregierung auf meine Kleine Anfrage. Mein Statement:
Laut Antwort des Innenministeriums auf meine entsprechende Quartalsanfrage (Parlaments-Drucksache 6/14933) gab es in den ersten neun Monaten des Jahres 2019 insgesamt 14 Straftaten gegen Asylunterkünfte. Unter anderem wurde eine Unterkunft in Dresden-Gorbitz mit einer CO2-Waffe beschossen, in Werdau gab es eine Brandanschlagsdrohung. Damit liegt die Zahl der Anschläge im Vergleich zum Vorjahreszeitraum etwa genauso hoch. In den ersten drei Quartalen 2017 hatte es zwölf entsprechende Anschläge gegeben. Auch die Zahl von Straftaten gegen geflüchtete Personen bleibt auf erschreckend hohem Niveau. Waren es von Januar bis September 2017 211 derartiger Attacken, waren es 2018 bisher 216. Im Vergleich zum 2. Quartal 2018 (Parlaments-Drucksache 6/13958) hat sich die Zahl allerdings fast verdoppelt: von 44 auf 82! Negativer Spitzenreiter ist erwartungsgemäß die Stadt Chemnitz, wo zwischen Juli und September 32 Straftaten gegen Geflüchtete, darunter Körperverletzungsdelikte, Beleidigungen und Volksverhetzung, ausgeübt wurden. Gleichzeitig steigt die Zahl der Einstellungen von Ermittlungsverfahren. Die Einstellungsquote bei Straftaten gegen Asylunterkünfte liegt bezogen auf das Jahr 2015 bei rund 78 %, 2016 bei rund 88 % und 2017 bei 70 %. In den meisten Fällen können Täter*innen nicht ermittelt werden.
Rassistische Einstellungen brechen sich in Sachsen weiter durch Straftaten und Gewaltausübung gegen die Unterkünfte von Geflüchteten und gegen geflüchtete Menschen anhaltend massiv Bahn, und das, obwohl die Zahl der nach Sachsen kommenden geflüchteten Menschen stark zurückgegangen ist. Gleichzeitig zeigen sich Polizei und Justiz zahnlos im Ermitteln und Verfolgen der entsprechenden Straftaten. Aus dem Jahr 2016 sind bisher nur 4 von 113 Anschlägen auf Asylunterkünfte vor Gericht gelandet. Diese Zahlen ermutigen Täter*innen, die für ihr menschenfeindliches Handeln keine Konsequenzen fürchten müssen. Ich erwarte von den zuständigen Behörden engagierteres und konsequentes Handeln. Schließlich geht es dabei um den Schutz der Unversehrtheit von Menschen und ihren Wohnhäusern! Wer die Hetzjagden gegen Migrant*innen in Chemnitz verharmlost, wie es Ministerpräsident Kretschmer in seiner Regierungserklärung getan hat, oder nach einer härteren Gangart gegenüber Geflüchteten ruft, wie Innenminister Wöller, muss sich nicht wundern, wenn sich Rassismus auch tätlich entlädt.
PM 2.11.2018
Warum ist von Ihnen keine Kommunikation erlaubt?
Weil hier zumeist gepöbelt, beleidigt und bedroht wird. Kann ich die meisten Kommentare nicht freischalten.