Schnelles Handeln aller Wohnungseigentümer notwendig/ Leerstand auch bei der LWB betrachten!
Mehr als 5500 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine waren Ende vergangener Woche in Leipzig registriert worden. Ihre Dunkelziffer dürfte weit höher liegen, täglich kommen etliche hinzu. Da sich die Hoffnung schnell in die Ukraine zurückzukehren aufgrund des Krieges und der verheerenden Zerstörungen in vielen Städten zerschlägt, muss vor allem wohnungspolitisch schnell etwas geschehen. Private, ehrenamtliche Initiative zur temporären kostenfreien Beherbergung von Geflüchteten kommen früher oder später an ihre Grenzen, meine ich:
„Die Stadt Leipzig muss in die Spur kommen und schnellstens dauerhafte Wohnmöglichkeiten bereit stellen. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist in der Stadt schon lange ein Problem, vor allem Geringverdiener*innen und Sozialleistungsempfänger*innen sind davon betroffen. Für sie ist es schier unmöglich eine bezahlbare Wohnung zu finden. Das Problem bekommt angesichts der Menge an neu ankommenden Geflüchteten eine noch krassere Dimension.
Es braucht nun ein klares Bekenntnis und Handeln sowohl der kommunalen LWB als auch von Genossenschaften und Privatvermietern die Wohnungsnot aller Betroffenen mit vereinten Kräften zu bekämpfen. Dabei darf nicht Profistreben im Mittelpunkt stehen, sondern das Ziel Menschen ein Dach über dem Kopf zu verschaffen.
Deutlich wird in dieser Phase auch, dass Wohnraum durch Leerstand verloren geht. In diesen Tagen erreichten mich zahlreiche Hinweise auf lange leer stehende Wohnungen. Dies betrifft auch die kommunale LWB – im Leipziger Süden standen vor knapp anderthalb Jahren noch zirka 150 Wohnungen in unsanierten Häusern wie in der Kochstraße oder Mühlholzgasse leer (vgl. Antwort auf meine Anfrage aus dem September 2020 https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=1017341&refresh=false).
Es braucht Druck für ein Zweckentfremdungsverbot, mit dem Wohnungsleerstand sanktioniert werden kann. Es kann gerade in diesen Zeiten nicht angehen, dass Vermieter Wohnungen leer stehen lassen, um in der Zukunft höhere Einnahmen zu erzielen. Damit die Stadt hier effektiv vorgehen kann, muss das Land eine entsprechende Ermächtigung erlassen, wie wir es auf Landesebene kürzlich mit einem Zweckentfremdungsverbotsgesetz vorgeschlagen haben.“
PM 20. März 2022