Der Haushaltsplanentwurf des sächsischen Regionalministeriums strotzt im Bereich der Wohnungspolitik nicht gerade vor Problembewusstsein und Kreativität die aktuellen Herausforderungen zu meistern. Das wollen wir ändern!
Meine Rede in den Verhandlungen zum Doppelhaushalt:
Mit Blick auf den Einzelplan 10 fokussieren wir als LINKE das Thema Wohnen. Ein Arbeitsbereich des Ministeriums, das uns oft zu kurz kommt, obwohl es für jeden Menschen in Sachsen grundlegende Relevanz hat: Wohnen müssen wir alle.
Wir wissen: Sachsen ist Land der Mieterinnen und Mieter. Zwei Drittel wohnen zur Miete. Und wir wissen: Die Mieterinnen und Mieter in den beiden Großstädten Dresden und Leipzig und auch Mittelstädten wie Bautzen oder Meissen sind in den letzten Jahren von zum Teil massiven Mietsteigerungen betroffen. In anderen, eher ländlicheren Regionen und Kleinstädten spielen dagegen eher Leerstand und Investitionsstau die große Rolle.
Doch nun kommen für alle grundlegende Fragen im Bereich des Wohnens hinzu: Es braucht angesichts von Klimawandel, Energieversorgungsumbau und Inflation grundlegende Änderungen bei Wohnungsbau, Wohnungsbauförderung, Sanierung und Sanierungsförderung und bei der Unterstützung von Mieterinnen und Mietern wie gemeinwohlorientierten Eigentümerinnen und Eigentümern.
Der Einzelplan 10 strotzt hier nicht gerade vor Problembewusstsein und Kreativität die aktuellen Herausforderungen zu meistern.
Dass insbesondere die CDU den Städten dringend notwendige Instrumente zum Schutz von Mieter*innen und bezahlbaren Wohnungsbeständen wie das Zweckentfremdungsverbot oder Einschränkungsmöglichkeiten bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnraum vorenthält ist, kein haushaltsrelevantes Thema. Dieselbe Lethargie müssen wir allerdings in Bezug auf die Fördersystematiken für den sozialen Wohnungsbau oder die Modernisierung von Wohnungsbeständen feststellen.
Die Bundesmittel für sozialen Wohnungsbau sollen in den kommenden beiden Jahren mit speziellem Fokus auf den klimagerechten Wohnungsbau erhöht werden Das ist eine gute Voraussetzung, aber es liegt auf der Hand: Wenn Förderrichtlinien nicht ausreichend auf die Veränderungen von Mieten, Baukosten und Finanzierungsrahmenbedingungen reagieren, kann auch bereit gestelltes Geld nicht sinnvoll genutzt werden.
Der Stopp von Sozialwohnungsbauvorhaben in Dresden oder die nur mäßig genutzten Mittel für die FRL preisgünstiger Wohnraum, die bisher ja den Kommunen außer Leipzig und Dresden vorbehalten ist, führen uns dies vor Augen.
Wir schlagen ihnen zumindest vor Baukostenzuschüsse für die Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum zu verausgaben, bis in einer überarbeiteten Förderrichtlinie hier hoffentlich die Dynamisierung der Zuschüsse an die Baukostenentwicklung verankert wird. Dies ist angesichts der Preisentwicklungen unabdingbar!
Untätig geblieben sind Regierung und Koalition auch was die Folgen des Kfw-Förderchaos betrifft. Dies betraf die gesamte Bandbreite von Bauvorhabensträgern. Doch gerade kleine, gemeinwohlorientierte Wohnungsakteure stehen aufgrund der zweimaligen Umstellung der Fördersystematik und Kürzung von Mitteln in diesem Bereich durch die Ampel-Regierung im Bund mit dem Rücken zur Wand.
Länder wie Baden-Württemberg, Hamburg oder NRW haben hier mit Sonderförderungen für den sozialen Wohnungsbau und für gemeinschaftliche Selbstnutzer- oder Genossenschaftsprojekte reagiert: In Sachsen blieb und bleibt das eine Leerstelle. Folge davon ist unter anderem, dass Konzeptvergabe-Projekte in Dresden und Leipzig beendet werden mussten oder vor dem Aus stehen.
Eine Leerstelle finden wir auch im Bereich der energetischen Sanierungs- bzw. Modernisierungsförderung vor. Fast die Hälfte der Gebäude in Deutschland weisen die untersten Energieeffizienzklassen F bis H auf. Für Sachsen fehlt bisher eine valide Datenbasis, es ist aber von einem großen Anteil von Wohngebäuden in energetisch schlechtem Zustand auszugehen, welche besonders häufig von Menschen mit geringem Einkommen bewohnt werden. Um den Energieverbrauch zu senken und bezahlbar zu halten, braucht es massive Investitionen in die Schaffung eines klimaneutralen Gebäudebestandes. Dass die Regierung hier mit einer Förderrichtlinie für innovative Vorhaben zur Schaffung eines klimaneutralen Wohngebäudebestandes reagieren will ist gut. Dass diese Förderlinie erst ab 2024 haushaltswirksam und mit nur einer Million ausgestattet werden soll, ist angesichts der Dringlichkeit des Themas ein schlechter Witz. Wir schlagen ihnen mit einem Änderungsantrag 50 Millionen Euro p.a. vor.
Wir wollen im Bereich der Wohnungspolitik gestalten und ermöglichen. Unsere Handlungsmaxime ist dabei, dass Wohnen ein öffentliches Gut, ein essentieller Teil der Daseinsvorsorge ist. Darum rücken wir mit eigenen Haushaltsanträgen auch die Belange der öffentlichen Wohnungswirtschaft in den Fokus. Einerseits mit dem Einstieg in die Altschulden-Hilfe, die kommunale Unternehmen in Sachsen noch immer massiv belasten, andererseits mit dem Aufbau einer landeseigenen Wohnungsgesellschaft. Das Land ist in der Pflicht die nicht-profitorientierten Wohnungsunternehmen vor Schuldenlast, Zahlungsunfähigkeit oder Privatisierung zu schützen.
Wir wünschen uns von der sächsischen Regierung wohnungspolitisch mehr Flexibilität, Problemlösungsorientierung und Gestaltungswillen. Partner*innen und Ideengeber*innen dafür gibt es zuhauf. Sie müssen nur genutzt und gefördert werden.