Mieterhöhungen und Zwangsräumungen aussetzen, Solidarfonds für nachhaltige Entlastung von Mieter*innen und kommunalen und genossenschaftlichen Vermietern auflegen und Wohnungen für Bedürftige zur Verfügung stellen!
In Zeiten der Corona-Pandemie verschärfen sich soziale Schieflagen in dieser Gesellschaft. Besonders betroffen sind arme Menschen, Geringverdiener*innen und Kleingewerbe, denen massiv Einkünfte wegfallen.
Ein zentrales Element im Kampf gegen die Corona-Pandemie ist der Rückzug in die eigene Wohnung. Darum muss gerade jetzt dafür gesorgt werden, dass Menschen ihre Wohnung behalten, nachhaltig von Mietzahlungsschwierigkeiten entlastet werden und dass Menschen, die keine Wohnung haben, überhaupt einen Rückzugsraum bekommen.
DIE LINKE in Sachsen schließt sich den Forderungen der sächsischen Bundestagsabgeordneten Caren Lay für ein schnelles Soforthilfeprogramm für Mieter*innen, Wohnungslose und Kleinvermieter*innen an und ergänzt diese durch eigene Forderungen:
Wir fordern sowohl für betroffene Privathaushalte mit Einkommensausfällen oder Jobverlust, für soziale Einrichtungen als auch für Kleingewerbe wie Kneipen, Kulturräume und eigentümergeführte Einzelhandelsunternehmen eine Aussetzung der Miete. Die vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene Aussetzung des Kündigungsschutzes für sechs Monate inklusive einer Mietstundung für zwei Jahre helfen wenig, verschieben sich doch die Mietzahlungen dann in die Zeit nach der Corona-Krise und könnten die existenzbedrohende Situation verschärfen.
In Österreich gibt es im Pendant zum Bürgerlichen Gesetzbuch, dem ABGB, eine Regelung, dass die Verpflichtung zur Bezahlung des Mietzinses zumindest bei Gewerberäumen entfällt, wenn das Bestandsobjekt wegen außerordentlicher Zufälle, etwa einer Seuche, nicht gebraucht oder benutzt werden kann. Ist nur ein eingeschränkter Gebrauch möglich, kann eine entsprechende Mietzinsreduktion geltend gemacht werden. Eine solche Regelung fehlt im deutschen BGB, wäre allerdings jetzt ein sinnvoller Ausweg aus der krisenhaften Situation.
Komplementär zu den auf Bundesebene ergriffenen unzureichenden Maßnahmen fordert die LINKE in Sachsen einen Solidarfonds, der Mieter*innen und bestimmte betroffene Wohnungsunternehmen entlastet, indem er für mindestens drei Monate die wegfallenden Mietzahlungen kompensiert. Das Land Sachsen kann hier vorbildhaft vorangehen und die Leerstelle füllen, die der Bund lässt. Notwendig ist ein Fonds, der bedürftige Mieter*innen von Mietzahlungen entlastet und Mietausfälle, insbesondere bei kommunalen Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und anderen gemeinwohlorientierten Anbietern, kompensiert.
Bei privaten Vermieter*innen und profitorientierten Wohnungsunternehmen sind Überschüsse anzurechnen und Kompensationen nur insoweit von staatlicher Seite zu tragen, als dies zur Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber Mieter*innen, Arbeitnehmer*innen und Dritten (Instandhaltung, Löhne, Kapitalkosten) notwendig ist. Denn: Wer sich sonst an Mieter*innen bereichert und Entmietungen durch fragwürdige Geschäftspraxen vorantreibt, sollte hier aus unserer Sicht ausgenommen werden. Eigentum verpflichtet!
Neben Mieterhöhungen müssen unverzüglich Zwangsräumungen ausgesetzt werden, und zwar per Regierungserlass. Die Entscheidung zur Vollstreckung darf nicht ins Ermessen von Gerichtspräsident*innen und Gerichtsvollzieher*innen gelegt werden! Die sächsische Justizministerin schrieb auf Twitter, dass Zwangsräumungen in Sachsen ausgesetzt worden seien. Details zu dieser Regelung sind jedoch offen.
Nicht zuletzt ist es jetzt an der Zeit, der Umwandlung von dringend benötigtem Wohnraum in Ferienwohnungen und spekulativem Leerstand einen Riegel vorzuschieben. Kommunen müssen ermächtigt werden, leerstehende Wohnungen für die Unterbringung von Wohnungslosen, Geflüchteten, Frauen, die nicht mehr in den überfüllten Frauenhäusern aufgenommen werden können, Haftentlassenen und anderen Bedürftigen zu beschlagnahmen. In Frankreich ist dies aktuell mit Hotels geschehen. Gesetzliche Ermächtigungen dazu finden sich bereits jetzt in den Landespolizeigesetzen. Diese Maßnahme ist insofern unabdingbar, weil insbesondere Wohnungslose von den aktuellen Ausgangsbeschränkungen in hohem Maße betroffen sind. Wer zu Hause bleiben soll, braucht auch ein sicheres Zuhause!
Die LINKE fordert in der jetzigen Situation die Auflösung von Sammelunterkünften, mindestens aber die Senkung der Belegungszahlen durch die Eröffnung weiterer Unterkünfte. Die Menschen müssen die Möglichkeit bekommen, in Einzelzimmern zu leben und sich den ganzen Tag in den Unterkünften aufzuhalten. Ebenfalls sind die hygienischen Standards dort zu erhöhen. Seife, Desinfektionsmittel und Schutzkleidung für die Mitarbeiter*innen der Unterkünfte sind unabdingbar.
Die Not und Verunsicherung sind groß. Die sächsische Regierung muss jetzt handeln!
Ein Gedanke zu „Wer zu Hause bleiben soll, braucht eine sichere Wohnung!“