Bundesinnenminister de Maizière spricht sich für niedrigere Sozialleistungen an Geflüchtete aus und will den Rechtsschutz im Asylverfahren einschränken. Mein Kommentar:
„Geflüchtete im Asylverfahren erhalten etwa 15 Prozent weniger Sozialleistungen als deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. In den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts sind die Gesundheitsleistungen zudem erheblich eingeschränkt. Wenn de Maizière von ,Angleichen‘ spricht, meint er offensichtlich eine Absenkung auf das noch niedrigere Niveau anderer EU-Staaten. Ein solcher Unterbietungswettbewerb wäre falsch und widerspräche dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2012, wonach die Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren ist. Wenn de Maizière Geflüchtete unter das Existenzminimum drücken will, nimmt er auch in Kauf, dass es mehr Kriminalität gibt. Denn soziale Notlagen sind eine der vielen komplexen Ursachen von Straftaten. Der Innenminister gefährdet den sozialen Frieden.
Auch sein zweiter Vorschlag, den Rechtsschutz im Asylverfahren zu schwächen, ist zynisch. Die Möglichkeit, sich gegen Behördenentscheidungen auf dem Klageweg zu wehren, ist ein Grundprinzip eines jeden Rechtsstaats. Die EU-Verfahrensrichtlinie schreibt für alle EU-Mitgliedsstaaten rechtsstaatliche Garantien im Asylverfahren fest. De Maiziere stellt sich also gegen das Grundgesetz und gegen EU-Recht. Sicher – Geflüchtete, die sich vor Gericht gegen ablehnende Bescheide wehren, können dadurch ihren Aufenthalt verlängern. Das liegt aber vor allem daran, dass in der Regel CDU-geführte Regierungen den öffentlichen Dienst seit Jahren kaputtkürzen und auch an den Gerichten Personal fehlt. Darüber sollte sich Herr de Maizière Gedanken machen, anstatt weiter Wahlkampf auf dem Rücken der Schwächsten zu treiben.“
PM 11. September 2017