Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft: Flucht ist kein Verbrechen – Haft für Schutzsuchende ist falsch

Am 12. September 2017 hat das sächsische Regierungskabinett einen Gesetzentwurf für Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft beschlossen. Mein Statement dazu: 

Innenminister Ulbig behauptet, das Gesetz trage „selbstverständlich auch der Würde des Menschen Rechnung“. Es hat nichts mit Menschenwürde zu tun, Familien mit Kindern einzusperren. Es hat nichts mit Menschenwürde zu tun, Menschen zu inhaftieren, die keine Straftat begangen haben. Es hat nichts mit Menschenwürde zu tun, ihnen die körperlichen und psychischen Folgen der Haft zuzumuten. Es hat nichts mit Menschenwürde zu tun, Menschen unter Zwang aus dem Land zu werfen, selbst wenn sie schon seit längerer Zeit hier sind, sich ein neues Leben aufgebaut haben und für sich selbst sorgen können.

Um einen Verwaltungsakt zu vollziehen, will die Staatsregierung schutzsuchenden Menschen die Freiheit nehmen dürfen. Sachsen greift drei Jahre nach der faktischen Abschaffung der Abschiebehaft wieder zu diesem Zwangsmittel, obwohl das Land dazu nicht verpflichtet ist. Wir bleiben dabei: Menschen, die hier Schutz suchen, sind keine Verbrecher. Bleibeperspektiven müssen Vorrang haben. Auch ohne Inhaftierungen steigt die Zahl der Abschiebungen bereits deutlich. Das ist das Resultat der Gesetzesverschärfungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht. Die Linksfraktion wird den Gesetzentwurf zum Abschiebeknast nicht unterstützen.

PM, 12. September 2017 

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