Weil amtsärztliches Personal fehlt, schaffen Abschiebungen Fakten – auf Kosten der Menschenrechte

Am 14. April 2021 erfolgte eine Sammelabschiebung nach Georgien. Nach jetzigem Stand sind zwei Familien aus dem Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge unter den Abgeschobenen. Der Fall einer der beiden Familien zeigt einmal mehr, was hier schiefläuft. Mein Statement:

Der Fall einer der beiden Familien zeigt einmal mehr, was hier schiefläuft. Bei der Mutter der fünfköpfigen Familie wurde eine psychische Erkrankung diagnostiziert. Sie beantragte zusammen mit Rechtsanwältin Carolin Helmecke die Kostenübernahme zur Erstellung eines Gutachtens sowie hilfsweise eine amtsärztliche Begutachtung im Landkreis zur Beurteilung der Reisefähigkeit. Noch am 23. März lehnte das Sozial- und Ausländeramt den Antrag ab. Die Begründung liest sich wie ein schlechter Witz: ,Nach Prüfung der Unterlagen im Gesundheitsamt durch Amtsärztin […] wurde festgestellt, dass im Hinblick auf die […] bestehenden Diagnosen die Begutachtung durch einen Facharzt für Psychiatrie unabdinglich ist.‘ Das lesen ich und Anwältin Helmecke so, dass eine fachärztliche Begutachtung erfolgen muss. Aber, so die Behörde weiter, diese Begutachtung sei im Gesundheitsamt nicht möglich, ,da die Stelle des Facharzts für Psychiatrie nicht besetzt ist‘.

Auf Nachfrage beim Sozial- und Ausländeramt, wie eine Begutachtung durchgeführt und weiter verfahren werden soll, folgte keine Antwort. Es war geplant, Widerspruch einzulegen und einen Antrag auf einstweiliges Rechtsschutzverfahren am Sozialgericht zu erheben. Einen Eilantrag gegen die laufende Abschiebung lehnte das zuständige Verwaltungsgericht kurz vor Abflug ab. Gegen die Ablehnung steht die Beschwerde vorm Sächsischen Oberverwaltungsgericht offen.

Auch dieser Fall führt einmal mehr vor Augen, wie tief die Abschiebedoktrin in den behördlichen Abläufen verankert ist. Die Konsequenzen aus scheinbar trockenem Behördendeutsch können massiv sein. Besonders beschämend ist hier, dass die Ausländerbehörde einen Antrag in widersprüchlicher Weise ablehnt. Im aktuellen Fall wurden irreversible Tatsachen geschaffen und einer gerichtlich festgesetzten Rechtsmittelfrist vorgegriffen! Der Familie wie so vielen anderen hilft das nicht mehr. Wir fordern ein Abschiebemoratorium und eine humanitäre Bleiberechtslösung, die bereits Behörden verpflichtet und nicht erst Gerichte und Härtefallkommission.“

Rechtsanwältin Carolin Helmecke fügt hinzu:

„Da wird die notwendige Begutachtung durch eine Amtsärztin festgestellt, der Antrag dennoch abgelehnt – offenbar weil sich kein*e Psychiater*in im Landkreis finden lässt, und drei Wochen später wird abgeschoben. Dieses willkürliche behördliche Handeln und die schamlose Verletzung der Menschenrechte meiner Mandant*innen verurteile ich.“

Hintergrund
Am 30. März 2021 hatte das Innenministerium eine Kleine Anfrage von Juliane Nagel zu Amtsärztlichen Untersuchungen auf Reisefähigkeit bei vollziehbar Ausreisepflichtigen beantwortet (Drucksache 7/5542). Das Landratsamt Sächsische Schweiz/Osterzgebirge machte in der Spalte „Anzahl der Ärzt*innen für Untersuchungen auf Reisefähigkeit“ keine Angaben, es gab dort demnach 2020 keinerlei solche Untersuchungen.

PM 16. April 2021

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