Verfahren wegen Blockadeaufrufs eingestellt

Nach über zwei Jahren wurde das laufende Verfahren wegen des Aufrufs zu zivilem Ungehorsam gegen mich nun endlich eingestellt. Die Pressemitteilung dazu im Wortlaut:

Seit Januar 2015 lief gegen die in Leipzig direkt gewählte Landtagsabgeordnete der LINKEN, Juliane Nagel, ein Ermittlungsverfahren wegen des „Aufrufs zu Straftaten“. Im Rahmen einer Pressekonferenz des Aktionsnetzwerks „Leipzig nimmt Platz“ am 19.1.2015 soll die damalige Sprecherin des Leipziger zivilgesellschaftlichen Netzwerkes dazu aufgerufen haben, den Aufmarsch von Legida am 21.1.2015 zu verhindern. Inhalt der Aussagen war die von zahlreichen Akteur_innen der Stadt unterzeichnete Leipziger Erklärung, in der es unter anderem heißt, dass Naziaufmärsche „in gemeinsamen und gewaltfreien Aktionen“ verhindert werden sollen.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hatte infolge der Pressekonferenz gegen fünf Vertreterinnen und Vertreter des Aktionsnetzwerkes „Leipzig nimmt Platz“ Ermittlungsverfahren eingeleitet. Drei Ermittlungsverfahren wurden unverzüglich, das gegen die Bundestagsabgeordnete Monika Lazar (GRÜNE) einige Zeit später nach § 153 StPO (Geringfügigkeit) eingestellt. Lediglich das Verfahren gegen Nagel wurde fortgesetzt.Nachdem der Sächsische Landtag am 16. März 2016 die Immunität der Abgeordneten Juliane Nagel aufgehoben hatte, wurde durch die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Leipzig der Erlass eines Strafbefehls beantragt. Man wollte die Sache im verkürzten Gerichtsverfahren zu Ende bringen. Nach Intervention der RechtsanwältInnen konnte das Blatt allerdings gewendet und eine Einstellung erwirkt werden. Die beauflagte Geldzuwendung an fünf gemeinnützige Einrichtungen in Leipzig ist inzwischen entrichtet. (Aktenzeichen: AZ 226 Cs 600 Js 6142/15)

Dazu erklärt Juliane Nagel, Leipziger Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:
„Das Verfahren und die späte Einstellung zeigen zweierlei: Einerseits ist immer wieder beeindruckend, mit welcher Hartnäckigkeit und Vehemenz die sächsischen Staatsanwaltschaften gegen Antifaschist_innen ermitteln und Verfahren regelrecht bemühen. Ich habe mich natürlich gefragt, ob das Verfahren auch meiner politischen Arbeit galt. Andererseits ist die nicht gelungene Kriminalisierung zivilen Ungehorsams nun ein Zeichen an alle, die sich gegen Rassisten und Faschisten engagieren und denen auch nicht die Straßen überlassen wollen.
Gerade auch nach den Presseberichten letzte Woche zum Verfahren gegen vierzehn Personen aus dem Spektrum der BSG Chemie Leipzig wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, welches ergebnislos eingestellt wurde, nachdem 177 Personen vier Jahre lang mit enormem Aufwand überwacht wurden, frage ich mich, wie politisch neutral die sächsischen Ermittlungsbehörden agieren. Solche Justizpossen in Sachsen scheinen mir gegen Linke eher durch Übereifer zu entstehen – gegen extrem rechte Strukturen sind Ermittlungspannen meist ganz anders konnotiert.
Ich bin froh, dass von diesem zweijährigen Verfahren jetzt letztendlich doch ein positives  Signal in Richtung Zivilgesellschaft gesendet wird. Im Nachhinein kann man dieses Verfahren nur als absurd bezeichnen. Es hat mich und meine Unterstützer_innen einiges an Zeit, Aufwand und natürlich Geld gekostet. Ich danke den zahlreichen Menschen, die sich solidarisch gezeigt haben. Am Ende bleibt die Erkenntnis, dass ziviler Ungehorsam insbesondere in Sachsen nicht kriminell, sondern legitim und notwendig ist! In diesem Sinne hoffe ich, dass auch die Verfahren gegen die vielen Menschen, die sich am 2. Mai 2016 Legida in den Weg setzten, eingestellt werden! Dafür engagiert sich die Kampagne „Dazusetzen“, die ich selbstverständlich unterstütze: http://dazusetzen.de/.“

PM 07. Mai 2017

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