Urteile zu Grundrechtsverletzungen in Asyl-Camps: Nun weiter politisch kämpfen!

Zwei langjährigen Gerichtsverfahren zum Verstoß gegen die Privatsphäre von Geflüchteten fanden am 15. Juni am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ihr Ende. Beim ersten klagten ehemalige Bewohner der Aufnahmeeinrichtung Ellwangen, Baden-Württemberg. Nach einer bundesweit bekannt gewordenen Polizeirazzia in der Aufnahmeeinrichtung Ellwangen zielten die Kläger:innen im ersten Verfahren darauf ab, die polizeiliche Durchsuchung der Zimmer in Zuge von Abschiebungen zu unterbringen. Die Klage wurde abgewiesenIm zweiten Verfahren ging es um Durchsuchungen von Behördenmitarbeiter:innen und private Security, legitimiert durch die baden-württembergische Hausordnung für Aufnahmeeinrichtungen. Ähnlich restriktiv sind auch sächsische Hausordnungen der Erstaufnahmeeinrichtungen ausgestaltet. Diese Klage lehnte das Gericht als unzulässig ab, da die Kläger:innen nicht mehr in der Aufnahmeeinrichtung leben.

„Wir hatten gehofft, dass das Bundesverwaltungsgericht heute die Grundrechte stärkt. Was bundesweit aus den Lagern berichtet wird, sind Geschichten von Verzweiflung, Machtlosigkeit und Gewalt. Hier die verantwortlichen Akteur:innen durch grundrechtskonform ausgestaltete Hausordnungen zu verpflichten, die Menschenwürde für Schutzsuchende zu wahren, ist Pflicht aller staatlichen Akteur:innen. Zwar hat das Gericht entschieden, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung grundsätzlich auch für die Zimmer von Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen gilt, dies bleibt rein rechtlich aber ohne Konsequenz.  Es muss also weiter politisch für Änderungen gestritten werden.
Im Sächsischen Landtag haben wir längst eine grund- und menschenrechtskonforme Ausgestaltung der Hausordnungen, die Wahrung der Unverletzlichkeit der Wohnung und die Achtung der Privatsphäre in Asylunterkünften gefordert. Ein Rechtsgutachten von Antidiskriminierungsbüro Sachsen, Sächsischem Flüchtlingsrat und Initiativkreis Menschen: Würdig kommt zum Ergebnis, dass das Durchsuchen der Wohnräume ohne richterlichen Beschluss und das Betreten ohne Einverständnis der Bewohner*innen verfassungswidrig ist (https://www.adb-sachsen.de/de/aktuelles/artikel/watch-lager-rechtsgutachten-erhoeht-handlungsdruck-auf-regierung-hausordnungen-lagern-sind-verfassungswidrig). 
Wir werden weiter Missstände, dokumentieren, Menschen, die die Camps durchleben müssen, zuhören,  ihre Proteste unterstützen und Druck auf die politisch Verantwortlichen ausüben.  Auch in Sachsen. Hier sind es Ortsnamen wie Dölzig, Schneeberg, Mockau, die bei geflüchteten Menschen Grauen und Wut auslösen, auch Jahre nachdem sie dort waren. Ich kann nur dazu ermuntern, diesen kräftezehrenden, aber notwendigen Aktivismus weiterzuführen und politische Mehrheiten zu organisieren!

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