Im April 2023 beschloss der Stadtrat den Antrag der Linksfraktion zur Prüfung von Tempo 30 auf der Wolfgang-Heinze-Straße zum Schutz der Wohnbevölkerung (VII-A-07897-NF-02). Die Prüfung ergab eine Überschreitung der Lärmwerte – womit die rechtliche Grundlage zur Anordnung von Tempo 30 vorliegt. Auf eine aktuelle Anfrage von Juliane Nagel, Stadträtin der Fraktion Die Linke im Leipziger Stadtrat, stellt die Verwaltung eine Umsetzung allerdings erst für das Jahr 2026 in Aussicht (VII-F-09562-AW-01). Mein Statement:
„Ich bin empört. Es geht bei der Umsetzung von Tempo 30 auf der Wolfgang-Heinze-Straße nicht nur um den Wunsch des Stadtrats und der Anwohner:innen, sondern um ein rechtliches Gebot. Die Verzögerung ist erst recht deshalb nicht zu tolerieren, da die Stadt Leipzig die Initiative ‚Lebenswerte Städte durch angepasste Geschwindigkeiten‘ mit ins Leben gerufen hat – einem Zusammenschluss hunderter Kommunen, die vom Bund bessere rechtliche Rahmenbedingen für die Anordnungserlaubnis von Tempo 30 fordern. Sollte die schleppende Umsetzung an einem verwaltungsinternen Ressourcenmangel liegen, muss dieser behoben werden. Es kann nicht sein, dass Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung und Aufträge des Stadtrates immer wieder auf die lange Bank geschoben werden!“
Aus der Stellungnahme der Verwaltung geht ebenso hervor, dass die Maßnahmen aus der zweiten Fortschreibung des Lärmaktionsplans erst im Jahr 2026 abgeschlossen sein werden. Im Oktober 2022 hatte der Stadtrat die Frist für das Aufstellen der entsprechenden Schilder allerdings bis 2024 angesetzt.
„Tempo 30 ist für die Linksfraktion auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Einkommensschwächere Menschen leben in unserer Stadt überproportional oft an Hauptverkehrsstraßen, da die Mieten dort häufig günstiger sind. Damit sind diese Haushalte auch stärker Luft- und Lärmbelastungen sowie Unfallgefährdungen ausgesetzt. Für all diese Menschen braucht es spürbare Verbesserungen und keine Symbolpolitik, die die Verantwortung auf die nächst höhere Ebene verschiebt. Herr Dienberg – Tempo 30 gilt nicht für die Bearbeitung von Anträgen zum Schutz der Wohnbevölkerung. Hier muss endlich schneller gehandelt werden!“, so Juliane Nagel abschließend.
PM 30.1.2024