Silvester in Connewitz – Grundrecht auf Versammlungsfreiheit suspendiert

Per Allgemeinverfügung wurden von der Stadt Leipzig „alle Aufzüge und öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel zwischen dem 31.12.2015 ab 23 Uhr bis zum 1.1.2016, 6 Uhr, die im Zusammenhang mit den jährlichen Silvesterfeierlichkeiten am Connewitzer Kreuz standen“, untersagt. Damit wurde in kürzester Frist ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für weite Teile eines Ortsteils erlassen.

Im Interview mit Radio Corax Halle spreche ich über das wie und warum der Allgemeineverfügung, über ein mögliches juristisches Vorgehen im Nachhinein und die Silvesternacht in Connewitz.

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Für die Januar-Stadtratssitzung reiche ich zudem folgende Anfrage ein.

1. Warum wurde die Allgemeinverfügung erst am 30.12.2015 bekannt gemacht?

2. Warum war die Begründung der Allgemeinverfügung nur im Ordnungsamt einsehbar, zumal der einzig mögliche Tag der Einsichtnahme, Mittwoch, 30.12., als Schließtag ausgewiesen wird? Was sprach beispielsweise gegen eine Publikation der Begründung im Internet?

3. Wie viele „potentielle VeranstalterInnen von Versammlungen“ wurden mit Schriftsatz vom 15.12.2015 vom Ordnungsamt aufgefordert mitzuteilen ob sie selber Versammlungen durchführen wollen oder potentielle VeranstalterInnen auf die Anmeldepflicht nach § 14 SächsVersG hinzuweisen?

4. Gab es ungeachtet der Allgemeinverfügung den Versuch in der in Rede stehenden Zeit eine Versammlung anzumelden?

5. Gibt es bisher Widersprüche oder andere juristische Mittel gegen die Allgemeinverfügung?

6. Wie viele Allgemeinverfügungen mit dem Ziel Versammlungen zu untersagen wurden in den vergangenen 5 Jahren in der Stadt Leipzig erlassen?

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