Der Sächsische Ausländerbeauftragte Mackenroth fordert, straffällig gewordene Asylsuchende künftig auch ohne Prozess auszuweisen. Dafür solle ein staatlicher Strafanspruch gegebenenfalls gegenüber dem Ausländerrecht zurückgestellt werden. Mackenroth, der ehenmals Justizminister in Sachsen war!, befeuert den rechten Rand. Mein Statement:
Die Verbrechen, die sich in Köln ereignet haben, sind abscheulich. Die Täter müssen zur Verantwortung gezogen werden. Das ist völlig unabhängig davon, ob es sich bei ihnen um Geflüchtete handelt oder nicht. Im Rechtsstaat sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Dabei gilt, ebenfalls für alle, die Unschuldsvermutung: Jeder Mensch, der einer Straftat beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem er sich verteidigten konnte, nachgewiesen ist. Dieser Grundsatz darf nicht relativiert werden. Geert Mackenroth soll qua Amt die Interessen ausländischer Menschen in Sachsen vertreten. Dazu gehört der Schutz ihrer Grundrechte, ob sie straffällig werden oder nicht. Zum wiederholten Mal tritt Geert Mackenroth die Rechte von Geflüchteten mit den Füßen und beweist, dass er für das Amt des Sächsischen Ausländerbeauftragten eine absolute Fehlbesetzung ist.
Auch ProAsyl weist darauf hin, dass die bereits verschärften Regelungen zur Abschiebung von Straftätern ausgeschöpft werden müssen. Allerdings dürfen selbst Straftäter gemäß Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht in Länder abgeschoben werden, in denen ihnen Folter oder unmenschliche Behandlung drohen. Daran ändert das politische Ziel, andere Straftäter abzuschrecken, nichts. Mackenroth sollte das beachten, auch wegen der früheren Debatte um seine Haltung zum Thema Folter.
Klaus Bartl, Sprecher für Rechtspolitik, fügt hinzu:
Mackenroth weist darauf hin, dass bestimmte Herkunftsländer schon bei Abschiebungen nicht mit der Bundesrepublik zusammenarbeiten wollen. Zu glauben, diese würden bereitwillig die Strafverfolgung für uns übernehmen, ist naiv. Die Forderung, die auch Mackenroth nun erhebt, kann im Extremfall Strafvereitelung bedeuten, wenn Straftäter durch Abschiebung freikommen.
Wer „Kriminelle Ausländer raus“ skandiert, wie das bisher vor allem die NPD getan hat, könnte mithin ebenso rufen: „Kriminelle Ausländer nicht bestrafen“, mindestens aber „Kriminelle Ausländer schwächer bestrafen!“ Darüber sollte nachdenken, wer der extremen Rechten mit rechtslastigem Populismus das Wasser abgraben will, damit aber das Gegenteil erreicht. Stattdessen sollten wir nach Jahren des von der CDU betriebenen Personalabbaus das Justizsystem und die Ermittlungsbehörden besser ausstatten, um eine zügige Strafverfolgung aller Straftäter – einheimischer wie geflüchteter – zu gewährleisten.
Wer essentielle Kriterien wie die Gleichheit vor dem Gesetz im Vorbeigehen entsorgen will, verabschiedet sich vom Rechtsstaat. Das sollte ein ehemaliger Justizminister wissen.
PM Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, 13. Januar 2016
Bildquelle: http://diefreiheitsliebe.de
Wenn ein Asylbewerber eine Staftat begeht, muss das wie bei jedem anderen auch, durch ein Gerichtsverfahren festgestellt werden. Sonst könnten Behauptungen ausreichen die nicht zutreffend sind.
Ein Asylbewerber der hier in Deutschland Schutz sucht sollte sich allerdings auch an unsere Gesetze halten. Leichte Straftaten wie Diebstahl sollten von schweren Straftaten wie schwere Körperverletzung oder Vergewaltigung unterschieden werden.
Es kann eine zweite oder vielleicht auch dritte Chance bei leichten Straftaten geben aber bei schweren Straftaten sollte der Sachverhalt genau ermittelt werden und dann auch die bestehenden Gesetze angewendet werden.
Geschieht dies nicht wird die Gewalt auf den Straßen weiter ansteigen und die gefühlte Sicherheit der Bürger geht zurück, was wiederum Folgen für das ganze gesellschaftliche Zusammenleben hätte.