Laut Medienberichterstattung wird sich Sachsen nun doch nicht am Pilotversuch „Anker-Zentren“ beteiligen. Innenminister Wöller hatte dies am 4. Mai 2018 gegenüber der Presse bekundet und war damit auf Kritik verschiedener politischer Akteure, u.a. der LINKEN und auch des Koalitionspartners SPD, gestoßen. Noch in der Sitzung des Innenausschusses vom 15.5.2018 beantwortete er die von der Linksfraktion eingereichten Fragen zum angeblich geplanten Anker-Zentrum. Mein Statement:
„Abgesehen davon, dass die Staatsregierung ihre Informationspolitik optimieren sollte, ist die Entscheidung gegen ein AnkER-Zentrum in Sachsen richtig. Nicht nur wir als LINKE hatten darauf hingewiesen, dass dieses Projekt menschenrechtlich fragwürdig und integrationspolitisch kontraproduktiv wäre. Was sowohl Kretschmer, Wöller als auch der Koalitionspartner SPD verschweigen, ist, dass die Novellierung des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes, die sich gerade in der internen Anhörung in den Landkreisen befindet, eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer für Geflüchtete in den Erstaufnahmeeinrichtungen vorsieht. In einer Mitteilung des Innenministeriums von Ende März 2018 heißt es dazu: „Mit der geplanten Änderung des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes soll gleichzeitig eine längere Wohnsitzverpflichtung in den zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) des Freistaates umgesetzt werden. Mit dieser Regelung sollen künftig Asylbewerber aus Ländern mit geringer Bleibeperspektive so lange in einer der insgesamt neun landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben, bis ihr Asylverfahren abgeschlossen ist und bei Ablehnung die Ausreise vollzogen wird.“
Jenseits der von Bundesminister Seehofer forcierten AnkER-Zentren sollen in Sachsen also AnkER-Zentren light errichtet werden. Über deren Ausgestaltung gibt sich die Staatsregierung bisher schmallippig, wie unter anderem die Antwort auf meine Kleine Anfrage (Landtags-Drucksache 6/12938) zu Zukunft und Ausgestaltung der Erstaufnahme-Einrichtungen in Sachsen vor dem Hintergrund der geplanten längeren Wohnsitzverpflichtung ergibt.
Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der nach Sachsen zugewiesenen Geflüchteten in den bestehenden Erstaufnahmeeinrichtungen kaserniert werden, auch Kinder, Schutzbedürftige und Familien. Dass die Errichtung eines AnKER-Zentrums vom Ministerpräsidenten kassiert wurde, darf keine Entwarnung bedeuten. Die CDU arbeitet – leider mit Unterstützung der SPD – weiter an der Verschlechterung der Lebenssituation von Geflüchteten.
Pressemitteilung 17. Mai 2018