Sächsische LINKE-Politikerinnen wenden sich an BAMF-Chefin: Keine Abschiebung von Regenbogenfamilie nach Tunesien!

Die tunesische Flüchtlingsfamilie L./ M. ist seit 2015 in Deutschland. Sie floh aus ihrem Herkunftsland Tunesien, nachdem bekannt wurde, dass der Vater bisexuell ist. Seine Familie verfolgte ihn und drohte ihm mit dem Tod. Die Familie der Mutter versuchte, sie zur Scheidung zu zwingen, sperrte sie ein, misshandelte sie und drohte, ihr die Kinder wegzunehmen. Nun wurde der Familie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) der Ablehnungsbescheid ihres Asylantrags übermittelt. Laut BAMF ist nicht mit weiterer Verfolgung zu rechnen.

Für die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Juliane Nagel, schreit der Umgang mit der tunesischen Familie zum Himmel:

„Der Bescheid verharmlost das Ausmaß der Gefahr, die der Familie bei einer Ausweisung droht. Erwiesenermaßen ist Homosexualität in Tunesien nicht nur gesellschaftlich geächtet, sondern es droht nach dortigem Strafrecht auch Inhaftierung. Hinzu kommen Diskriminierung, Verfolgung und Gewalt. Die Ablehnung des Asylantrags verbunden mit dem absurden Hinweis auf einen möglichen Wohnortwechsel oder die Verheimlichung der sexuellen Orientierung ist unredlich und bringt die Familie und Kinder in allergrößte Lebensgefahr.“

Die sächsische Europaabgeordnete der LINKEN, Cornelia Ernst, erklärt dazu:

„Mit der ungeheuerlichen Begründung im Ablehnungsbescheid, man könne ja seine Homosexualität einfach verstecken, missachtet das BAMF auch die geltende EU Rechtsprechung, wonach von LSBTI* Personen nicht verlangt werden darf, versteckt zu leben. Unlängst hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass sexuelle Minderheiten Asyl erhalten müssen, wenn ihnen in ihrem Heimatland – wie in Tunesien – Gewalt oder Verfolgung droht. Ganz abgesehen von der abwertenden Praxis, von bi- oder homosexuell lebenden Menschen zu verlangen, ihre Identität und Lebensweise zu verleugnen, statt sie, was richtig wäre, vor Diskriminierung zu schützen.“

In Zusammenarbeit mit dem Queer Refugees Network in Leipzig haben sich die Politikerinnen mit einem Brief an die Chefin des BAMF gewandt, in dem sie sich für das Bleiberecht und eine neuerliche Prüfung des Asylgesuchs der Familie aussprechen.

Die mitbetroffene Frau hat über das Schicksal ihrer Familie auch in Leipzig gesprochen:
https://www.l-iz.de/leben/gesellschaft/2017/07/Von-Abschiebung-bedrohte-Menschen-reden-auf-dem-Augustusplatz-186811

PM 18. Januar 2018

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