Die rechte Szene in Sachsen bleibt schwer bewaffnet. Das zeigt meine neueste Anfrage zu diesem Thema (Drucksache 8/6196). Ende 2025 besaßen 147 einschlägige Personen waffenrechtliche Erlaubnisse, darunter 134 klassische Rechtsextremisten, zwölf Reichsbürger und ein „Delegitimierer“. Schwerpunkt ist Dresden (21 Personen), gefolgt von den Landkreisen Görlitz (17) und Meißen (15). Mein Kommentar:
„In einem Teil der Fälle handelt es sich um den Kleinen Waffenschein, der dazu berechtigt, in der Öffentlichkeit Schreckschusswaffen zu führen. Die Mehrheit – 79 Rechtsextremisten und sechs Reichsbürger – verfügt darüber hinaus sogar über Waffenbesitzkarten. Sie erlauben es, scharfe Schusswaffen zu kaufen und zu besitzen. Davon wird reger Gebrauch gemacht: Im Arsenal sächsischer Rechtsextremisten befinden sich 415 scharfe Schusswaffen, weitere 34 bei Reichsbürgern.
2024 waren ,nur‘ 233 scharfe Waffen gezählt worden (Drucksache 8/1824). Grund für den starken Zuwachs: Erstmals werden zumindest teilweise auch Personen mitgerechnet, ,die Mitglied der AfD sind bzw. die AfD unterstützt haben‘. Zu den Anhängerinnen und Anhängern der im Freistaat erwiesen rechtsextremen Partei hat das Innenministerium auf meine Anfrage hin kürzlich gesonderte Daten vorgelegt (Drucksache 8/5259). Von Entwaffnung kann derweil keine Rede sein. Zwar übermittelte das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) 2025 zu 158 Personen aus der rechten Szene teils wiederholt Informationen an die kommunalen Waffenbehörden, um gezielte Überprüfungen zu ermöglichen. Allerdings wurden lediglich bei 16 Personen im Ergebnis waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen, 13 weitere Personen verzichteten freiwillig darauf. Darüber hinaus wurde Waffenverbote gegen 21 Personen ausgesprochen – ihnen ist damit auch der Erwerb eigentlich erlaubter Waffen untersagt.
Offenkundig reichen diese Maßnahmen nicht aus, um die extreme Rechte zur Abrüstung zu zwingen. Die Minderheitsregierung hat offensichtlich den Fokus bei der Bekämpfung der extremen Rechten aufgegeben und führt das bewährte Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus nicht fort. Die Linksfraktion fordert daher dessen zügige Neuauflage (Drucksache 8/6444), und zwar mit einem Schwerpunkt beim Thema ,Bewaffnung‘. Hier muss – selbstverständlich – konsequent eingeschritten werden. Stattdessen hat das LfV zuletzt ,die Waffenbehörden nur teilweise unterrichtet‘, wie der Innenminister einräumt. So wurden geheime Informationen zurückgehalten und waffengesetzlich vorgesehene Kontrollen verhindert. Dass es derartige Informationen gibt, zeigt eine weitere meiner Anfragen (Drucksache 8/5252). Demnach hat das Innenministerium aktuelle Erkenntnisse zu konspirativen Neonazi-Schießübungen, Details könnten jedoch ,zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge‘ nicht mitgeteilt werden. Dies gilt ausdrücklich auch für meine Frage nach Waffentrainings sächsischer Neonazis im Ausland. Es ist fatal, wenn ausgerechnet in den gravierendsten Fällen die Überprüfung aus Geheimhaltungsgründen ausfällt.“
PM 10. April 2026