Sachsens neuer Innenminister mit unchristlichen Tönen vor Weihnachten – Schutz der Familie gilt für alle!

Der neue Innenminister Roland Wöller (CDU) hat kurz vor Weihnachten das gesamte Programm restriktiver asylpolitischer Forderungen präsentiert: Mehr Abschiebungen, neue „sichere Herkunftsländer“ und eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs. Mein Kommentar:

„Jeder kleine Hoffnungsschimmer auf eine Veränderung der asylpolitischen Linie der sächsischen Regierung ist vom Tisch. Roland Wöller setzt auf ein weiter so. Dabei zeigen die Zahlen, die er selbst präsentiert, vor allem eines: Die Zahlen Geflüchteter, die in diesem Jahr nach Sachsen kommen, sind massiv gesunken und werden sogar die des Jahres 2014 unterschreiten. Während am Rande der Europäischen Union Tausende Geflüchtete unter menschenunwürdigen Umständen festsitzen, stehen im Freistaat Unterbringungskapazitäten ungenutzt leer.

Dass die Zahl von Abschiebungen sinkt, ist vor diesem Hintergrund logisch und nicht Ausdruck einer zu laxen Politik. Die Landesdirektion zählt bis Ende Oktober 2017 fast 2000 Abschiebungen (Abschiebungen nach § 58 Abs. 1 sowie überwachte Ausreisen nach § 58 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz). Insbesondere in den letzten Monaten waren immer wieder besonders dramatische Abschiebefälle zu verzeichnen. So wurden wiederholt Familien getrennt, wie im September aus dem Dresdner Hechtviertel, aus Borna und im Oktober aus Zittau. Auf großen Protest stieß auch die Abschiebung einer Mutter und ihrer acht Kinder aus Dresden im Oktober, in deren Fall sich die Härtefallkommission für ein Bleiberecht ausgesprochen hatte. Es lässt sich also mit Fug und Recht sagen, dass der Freistaat weiter eine harte Hand bei Abschiebungen zeigt.

Dass der neue Innenminister auch beim Familiennachzug unchristliche Töne anschlägt ist wenig überraschend und dennoch eine große Enttäuschung. Die Familie ist ein Schutzgut, das im Grundgesetz, in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieft ist. Dies gilt auch und insbesondere für Geflüchtete, bei denen regelmäßig nicht absehbar ist, wann ihr Aufenthalt enden wird. Wenn die Familieneinheit im Herkunftsland oder einem Drittstaat nicht hergestellt werden kann, dann tritt die Pflicht, die Familie zu schützen, vor migrationspolitische Erwägungen. Und dies gilt auch für Flüchtlinge, die mit dem subsidiären Schutz nur einen eingeschränkten Status bekommen.

Auch Herr Wöller sollte seine Augen für die Tatsachen öffnen: Eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs ist nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern auch integrationspolitisch fatal. Familien gehören zusammen. Und das sollte erst recht vor Weihnachten Beachtung finden, das in besonderer Weise nicht nur in unserem Land als Fest der Familien gilt!

PM 22. Dezember 2017

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