Laut der „Freien Presse“ vom 21.5.2016 liegt inzwischen das Gutachten des Finanzwissenschaftlers Dr. Lenk vor, mit dem die Staatsregierung die Auskömmlichkeit der Landeszuweisungen für die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten in den Kommunen geprüft hat. Demnach haben die Kommunen im Jahr 2015 insgesamt 280 Millionen Euro für die Unterbringung von Asylsuchenden ausgegeben und damit 62 Millionen Euro mehr als sie vom Land bekamen. Ich äußere mich dazu:
Dass die im Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz festgeschriebene Asylpauschale in Höhe von 7600 Euro pro Person und Jahr nicht auskömmlich ist, war bereits zur Beschluss-fassung des Haushaltsbegleitgesetzes zum Doppelhaushaltes 2015/16 und damit vor dem Anwachsen der Zahl von Geflüchteten ab Sommer 2015 klar. Schon damals veranschlagten einige Landkreise und Kreisfreien Städte etwa 9000 Euro. Ein Haushaltsantrag der LINKEN, die Pauschale entsprechend anzuheben, wurde von der CDU/SPD-Koalition abgelehnt. Dass dies weder realitätsbezogen noch weitsichtig war, zeigt das Ergebnis des Lenk-Gutachtens.
Das Lenk-Gutachten prognostiziert auch für die kommenden Jahre kein relevantes Absenken der Aufwendungen. Die Stadt Leipzig musste im vergangenen Jahr beispielsweise zwölf Millionen Euro draufzahlen und erwartet für das laufende Jahr 50 Millionen Euro Mehrausgaben, die nicht über die Landesfinanzierung erstattet werden. Statt unsicherer Sonderzuweisungen brauchen die Kommunen endlich eine stabile Refinanzierung der im Zusammenhang mit Asyl zu tätigen Ausgaben.
Mit der im April vorgelegten Novelle des Flüchtlingsaufnahmegesetzes schlägt die Linksfraktion in den §§ 20 und 21 ein Umschalten von der Pauschallösung auf Spitzabrechnung vor. Das hieße, dass die Landkreise und Kreisfreien Städte alle im Zu-sammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten getätigten Ausgaben auf Nachweis erstattet bekämen. Nach einem Zeitraum von zwei Jahren soll dann auf Grundlage der beobachteten Finanzierungsflüsse zu einer Pauschallösung zurückgekehrt werden, die dann auf einem realistischen und zeitgemäßen Niveau beruhen würde. Auch die Idee von differenzierten Pauschalen hält DIE LINKE für diskussionswürdig.
Eine auskömmliche Finanzierung der Pflichtaufgabe der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten im Asylverfahren ist ein Essential für stabile und handlungsfähige Kommunen und eine qualitativ angemessene Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten. Nicht zu vergessen ist, dass auch mit der Integration von anerkannten Geflüchteten finanzielle Herausforderungen auf die Städte und Gemeinden zukommen, die von der Asylpauschale nicht mehr gedeckt werden. Auch hier müssen verlässliche Lösungen her!
Pressemitteilung, 21. Mai 2016