Sachsen darf Ehrenamtliche und Kommunen nicht mit der Aufgabe alleinlassen, geflüchteten Menschen zu helfen!

Die Linksfraktion fordert die Staatsregierung auf, schnellstens weitere Vorkehrungen für den Umgang mit aus der Ukraine geflüchteten Menschen zu treffen (Drucksache 7/9316). Mein Statement zum Forderungskatalog:

„Der von Russland begonnene völkerrechtswidrige Angriffskrieg gegen die Ukraine vertreibt hunderttausende Menschen, die nicht nur in die EU-Nachbarstaaten Polen, Ungarn, Rumänien und Slowakei fliehen werden. Auch in Sachsen erwarten wir eine große Zahl schutzsuchender Menschen, vor allem Frauen, Kinder und ältere Menschen. Wir müssen ihnen ohne Wenn und Aber helfen, egal ob es sich um flüchtende ukrainische Staatsangehörige oder um ausländische Studierende handelt oder Menschen, die in der Ukraine Asyl gefunden hatten. Sie zu versorgen und zu integrieren ist eine humanitäre Mammutaufgabe, mit der die Staatsregierung weder privat Engagierte noch die Städte, Gemeinden und Landkreise alleinlassen darf. Wir gehen davon aus, dass den geflüchteten Menschen ein vorübergehender Schutz von bis zu drei Jahren gemäß § 24 des Aufenthalts­gesetzes gewährt wird.

Der Freistaat muss unverzüglich einen ständig erreichbaren landesweiten Koordinierungsstab einrichten, an den sich betroffene geflüchtete Menschen, Kommunen, Hilfsorganisationen und -initiativen sowie private Hilfeleistende wenden können. Wir fordern einen Ersthilfe-Fonds, aus dessen Mitteln Hilfsorganisationen/-initiativen und ehrenamtlich Tätige angemessen unterstützt werden, wenn sie Kriegsopfer abholen, versorgen oder unterbringen. Der Freistaat muss die Kommunen direkt dabei unterstützen, Informationen und Beratung in ukrainischer Sprache anzubieten, Wohnraum sowie Lebensmittel und Gegenstände des täglichen Bedarfs bereitzustellen. Soziale Leistungen müssen zügig genehmigt und ausgezahlt sowie die gesundheitliche, psychologische und Krankenversorgung abgesichert werden. Die Kommunen müssen ferner dabei unterstützt werden, geflüchteten Kindern den Zugang zu Kitas und Schulen zu ermöglichen. Auch Leistungen zur sozialen Betreuung und unterstützenden Begleitung sind notwendig. Die Voraussetzung für all das sind ausreichende Angebote zum Spracherwerb.

Ukrainische Staatsangehörige, die sich bereits in Deutschland befinden, müssen unbürokratisch einen sicheren Aufenthalt bekommen. Der Familiennachzug muss ermöglicht und Abschiebungen in die Ukraine müssen ausgeschlossen werden.“

PM 02. März 2022

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