Rechtsanspruch auf Gewaltschutz umsetzen – zügig Schutz für gewaltbetroffene Frauen und Kinder ausbauen!

Am 25. November ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Als Linke haben wir eine klare Position: Die Schutzstrukturen für die Betroffenen müssen zügig ausgebaut werden. Es braucht Prävention und klare Prioritäten. Das Anfang 2025 vom Bundestag verabschiedete Gewalthilfegesetz kann beim Schutz gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder ein Meilenstein sein: Es schafft einen Rechtsanspruch auf einen kostenfreien Platz in einem Kinder- und Frauenschutzhaus sowie eine fachliche Beratung ab 2032. Dazu müssen die Bundesländer aber die Schutz-, Unterstützungs- und Präventionsstrukturen ausbauen und weiterentwickeln. Sachsen hinkt dabei seit Jahren hinterher:

Hier stehen nur 168 Plätze zur Verfügung, obwohl die Istanbul-Konvention entsprechend der Bevölkerungszahl 404 Plätze vorschreibt. 2024 wurden 333 Schutzsuchende aus Kapazitätsgründen abgewiesen (Drucksache 8/2247). Um den Rechtsanspruch erfüllen zu können, müssen die Strukturen deutlich ausgebaut werden! Das erwarten wir von der Staatsregierung. In den Verhandlungen zum aktuellen Doppelhaushalt ist es uns nicht nur gelungen, im Bereich Gewaltschutz Kürzungen abzuwenden. Wir konnten auch drei Millionen Euro für diesen Ausbau durchsetzen.

Wir nehmen die Stellungnahmen der Fachverbände sehr ernst: Sie weisen mit Nachdruck auf die großen Lücken in der Hilfestruktur hin. Nicht nur Schutzplätze fehlen, sondern auch Beratung und Unterstützung von (mit-)betroffenen Kindern. Besonders verletzliche Gruppen wie Frauen mit Behinderungen, Frauen mit Migrationsgeschichte sowie trans* und intergeschlechtliche Personen werden bisher nicht ausdrücklich berücksichtigt. Mit unserer Großen Anfrage ,Geschlechtsspezifische Gewalt‘ haben wir die kritischen Punkte aufgegriffen (Drucksache 8/4599). Wir werden weiter Druck machen, damit die Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt Hilfe bekommen – und das an jedem Tag des Jahres!

PM 24.11.2025

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