Polizei trennt schwerkranke Mutter von ihrem Mann und ihren Kindern – Der Innenminister muss sich zu dieser skandalösen Abschiebung erklären!

Laut Informationen des Sächsischen Flüchtlingsrates versuchte die Polizei in der Nacht zum 28. Januar 2025 in einer Leipziger Gemeinschaftsunterkunft, Familie G. aus Georgien abzuschieben. Weil die Mutter Nino G. aufgrund eines Hirntumors nicht reisefähig ist, schob die Polizei den Vater und beide Kinder (10 und 6 Jahre) der Familie getrennt ab. Familie G. lebte seit über drei Jahren in Deutschland. Frau G. besitzt bereits ein Sprachzertifikat B1, ihr Mann besuchte einen Sprachkurs und die beiden Kinder besuchten staatliche Schulen. Nach der Abschiebung befindet sich Frau G. in einer kritischen gesundheitlichen Situation. Ich habe eine Kleine Anfrage eingereicht (Drucksache 8/1504) und erkläre:

„Es geht um Menschenschicksale – das darf in allen Migrationsdebatten niemals vergessen werden. Niemand von uns kann sich vorstellen, was der Rauswurf für die erkrankte Mutter sowie ihren Mann und die Kinder bedeutet. Dieser Vorgang ist skandalös und verletzt eindeutig den grundgesetzlich garantierten Schutz von Ehe und Familie. Er verstößt auch gegen den Leitfaden Rückführung: Darin ist vorgesehen, dass ,Familien bei einer Abschiebung möglichst nicht getrennt werden sollen‘ und insbesondere die Dauer der Trennung und das Alter der Kinder und deren Hilfebedürftigkeit zu würdigen sind.

Während sich die Bundes-CDU anschickt, gemeinsam mit der extremen Rechten die Menschenrechte auszuhebeln, wird in Sachsen im Kleinen mit aller Härte dagegen verstoßen. Ich fordere von Innenminister Armin Schuster eine Erklärung, auch dazu, weshalb Abschiebehindernisse nicht rechtzeitig erkannt oder warum sie ignoriert wurden. Es ist dringend zu prüfen, wie die Familie wieder vereint werden kann. Die Abschiebung von Familienmitgliedern darf nicht dazu missbraucht werden, eine freiwillige Ausreise zu erpressen.“

PM 31.1.2025

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