Der polizeiliche Zugriff erfolgte bereits am Abend des 25. April, der Abschiebe-Flieger Richtung Pakistan hob am nächsten Morgen um 7.30 Uhr in München ab. Mindestens zwei Menschen aus Sachsen waren von dieser Sammelabschiebung betroffen. Darunter war Herr K. aus Leipzig, Koch in einem griechischen Restaurant.
Einer seiner Freunde, Herr V., zeigt sich schockiert angesichts des Vorgehens: „Es geht doch nicht, dass die Polizei um 18, 19 Uhr irgendwohin geht und Leute abholt. Da ist ja auch niemand mehr erreichbar, wir konnten ja gar nichts mehr machen. Das ist krass, wie geplant das ist.“
Noch in der Nacht versuchte er, Unterstützung zu organisieren und die Abschiebung abzuwenden. Seinen Freund kannte er schon lange, über fünf Jahre hatte Herr K. in Deutschland gelebt und gearbeitet. Mein Kommentar:
„Wir beobachten wieder, dass Abschiebungen in jedem einzelnen Fall Härte bedeuten. Die Abschiebepraxis wird nicht humaner, auch nicht durch den Leitfaden, den die Koalition im Februar 2022 verabschiedet hat. Mehr noch: Herr K. könnte noch hier sein. Offenbar hatte er gute Aussichten, den sogenannten Chancen-Aufenthalt gewährt zu bekommen. Den will die Bundesregierung für diejenigen einführen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Einige Bundesländer haben der anstehenden bundesgesetzlichen Regelung vorgegriffen und wollen Menschen, die die Kriterien erfüllen, schon jetzt nicht mehr abschieben. Das klingt für mich nach dem Herstellen von Rechtssicherheit! Im Fall von Herrn K. überlegt nun wieder ein Freundeskreis und ein Betrieb, der auf einen wichtigen Mitarbeiter angewiesen war, wie ein Mensch nach seiner Abschiebung zurückgeholt werden kann. Das ist unsinnig! Es muss Schluss damit sein, dass Menschen, die seit langem hier leben, aus dem Leben gerissen werden.
Eine Vorgriffsregelung für einen Chancenaufenthalt für Geduldete fordert die Linksfraktion aktuell im Sächsischen Landtag (Drucksache 7/9577), die Antwort der Staatsregierung steht aus. In einer Kleinen Anfrage (Drucksache 7/8958) hatte der damalige Innenminister Wöller angegeben, er warte auf bundesrechtliche Vorgaben. Wir erwarten vom neuen Innenminister, dass er diese Position ändert und Menschen schützt!“
PM 28. April 2022