Wenn am 9. Juni 2024 zur Teilnahme an der Kommunal- und Europawahl aufgerufen wird, sind wieder zahlreiche Menschen davon ausgeschlossen. Das gilt für langjährig hier lebende Menschen ohne deutschen Pass und – bei der Kommunalwahl – für unter 18-Jährige, aber auch für wohnungslose Menschen.
Laut sächsischer Gemeindeordnung sind Menschen ohne festen Wohnsitz bei der Kommunalwahl in Sachsen nicht wahlberechtigt. Im Rahmen der Europa- und Landtagswahl kann aber eine Eintragung ins Wählerverzeichnis auf Antrag stattfinden. Zumindest für die Teilnahme an den Europawahlen sollen explizit wohnungslose Menschen motiviert werden. Auf Landesebene muss darüber hinaus eine Änderung der Gemeindeordnung her. Mein Kommentar: „Auch Wohnungslose haben eine Stimme – Kommunales Wahlrecht auf Landesebene ermöglichen, in der Stadt ausreichend informieren!“ weiterlesen